Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3, Art5, Art10StGG Art8PersFrSchG §5V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; V-ÜG 1929; MRK; im vorliegenden Fall im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmerie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In den auf Art144 B-VG gestützten, weitgehend gleichlautenden Beschwerden wird vorgebracht, die Bf. hätten am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche die Durchführung der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. Um etwa 6 Uhr morgens des 19. Dezember 1984 hätten Gendarmerie- bzw. Polizeibeamte die Lager 1 und 4, in welchen sich eine größere Anzahl von Manifestan... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3, Art5, Art10StGG Art8PersFrSchG §5V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In den auf Art144 B-VG gestützten, weitgehend gleichlautenden Beschwerden wird vorgebracht, die Bf. hätten am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche die Durchführung der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. Um etwa 6 Uhr morgens des 19. Dezember 1984 hätten Gendarmerie- bzw. Polizeibeamte die Lager 1 und 4, in welchen sich eine größere Anzahl von Manifestan... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In den auf Art144 B-VG gestützten, weitgehend gleichlautenden Beschwerden wird vorgebracht, die Bf. hätten am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche die Durchführung der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. Um etwa 6 Uhr morgens des 19. Dezember 1984 hätten Gendarmerie- bzw. Polizeibeamte die Lager 1 und 4, in welchen sich eine größere Anzahl von Manifestan... mehr lesen...
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Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; V-ÜG 1929; MRK; im vorliegenden Fall im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmerie... mehr lesen...
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Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; V-ÜG 1929; MRK; im vorliegenden Fall im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmerie... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3, Art5, Art10StGG Art8PersFrSchG §5V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In den auf Art144 B-VG gestützten, weitgehend gleichlautenden Beschwerden wird vorgebracht, die Bf. hätten am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche die Durchführung der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. Um etwa 6 Uhr morgens des 19. Dezember 1984 hätten Gendarmerie- bzw. Polizeibeamte die Lager 1 und 4, in welchen sich eine größere Anzahl von Manifestan... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In den auf Art144 B-VG gestützten, weitgehend gleichlautenden Beschwerden wird vorgebracht, die Bf. hätten am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche die Durchführung der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. Um etwa 6 Uhr morgens des 19. Dezember 1984 hätten Gendarmerie- bzw. Polizeibeamte die Lager 1 und 4, in welchen sich eine größere Anzahl von Manifestan... mehr lesen...
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Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; V-ÜG 1929; MRK; im vorliegenden Fall im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmerie... mehr lesen...
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