RS Vfgh 1986/6/25 B456/85

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Veröffentlicht am 25.06.1986
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art141 Abs1 / Allg
B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
VfGG §19 Abs3 Z2 lita

Rechtssatz

Art141 und 144 B-VG; als Teilakt des Wahlverfahrens anzusehender Bescheid kann nicht im Wege einer Beschwerde nach Art144, sondern nur im Wege einer Wahlanfechtung nach Art141 bekämpft werden; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Zahl der zu wählenden geschäftsführenden Gemeinderäte

Entscheidungstexte

  • B 456/85
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.06.1986 B 456/85

Schlagworte

Wahlen, Gemeindevorstand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B456.1985

Dokumentnummer

JFR_10139375_85B00456_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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