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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 / AllgRechtssatz
Art141 und 144 B-VG; als Teilakt des Wahlverfahrens anzusehender Bescheid kann nicht im Wege einer Beschwerde nach Art144, sondern nur im Wege einer Wahlanfechtung nach Art141 bekämpft werden; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Zahl der zu wählenden geschäftsführenden Gemeinderäte
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, GemeindevorstandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B456.1985Dokumentnummer
JFR_10139375_85B00456_01