RS Vfgh 1986/6/23 G12/86, V1/86, V2/86

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Veröffentlicht am 23.06.1986
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36 Wirtschaftstreuhänder
36/01 Wirtschaftstreuhänder

Norm

B-VG Art18 Abs2
B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz lita
B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
Beschluß des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 12.12.81 betreffend die Festsetzung der Grundgebühr und der Umsatzgebühr für das Jahr 1982 (kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr) 1/1982. S 16.
Umlagenordnung betreffend die Einhebung von Umlagen und Gebühren durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 17.12.55 (kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr) 3/1956. S 41f und Nr. 4/1956. S 65.
VfGG §83 Abs1

Beachte

Kundmachung am 9. September 1986, BGBl. 484/1986; Anlaßfall VfSlg. 10929/1986

Rechtssatz

Art144 Abs1 B-VG; gegen den Bescheid des Vorstandes der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist kein Rechtsmittel zulässig, insbesondere nicht an ein Organ der staatlichen Verwaltung; Mangel einer - auf dem Gebiet der Selbstverwaltung erforderlichen - ausdrücklichen Bestimmung über einen solchen Rechtszug; Zulässigkeit der Anlaßbeschwerde trotz mangelnder Bezeichnung der bel. Beh. - amtswegige Klarstellung

Wirtschaftstreuhänder-KammerG; §15 litc sowie einige Worte in §17 Abs1 litb - einzige Bestimmungen auf Gesetzesstufe, die die von den Kammermitgliedern an die Kammer zu zahlenden Beiträge regeln; Art18 B-VG widersprechende, bloß formalgesetzliche Delegation, da auch die sonstigen Bestimmungen des G weder materiellrechtliche Determinanten enthalten noch klar erkennen lassen, welche Organe der Kammer zur Entscheidung über die zu leistenden Beiträge zuständig sein sollen und ob ein Instanzenzug innerhalb der Kammer vorgesehen ist; Feststellung, daß die in Prüfung gezogenen Bestimmungen verfassungswidrig waren

Umlagenordnung; Beschluß des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 12. Dezember 1981; Feststellung, daß die Verordnungen gesetzwidrig waren nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der (einzigen) gesetzlichen Grundlage

Entscheidungstexte

  • G 12/86,V 1,2/86
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.06.1986 G 12/86,V 1,2/86

Schlagworte

Wirtschaftstreuhänder Kammer, Determinierungsgebot, Delegation formalgesetzliche, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Feststellung Wirkung, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, VfGH / Aufhebung Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:G12.1986

Dokumentnummer

JFR_10139377_86G00012_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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