Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Leitsatz: Der Einschreiter begehrt die Berichtigung eines Gerichtsaktes.
Dafür räumt weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
dem VfGH eine Zuständigkeit ein. Schlagworte VfGH / Zuständigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1987:B1215.1986 ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. betreibt das Spielzeugherstellergewerbe und erzeugt unter anderem Neujahrs- und Andenkenartikel. Die Produktion dieser Artikel erfolgt zum Teil in Heimarbeit. Nach Durchführung eines Entgeltberechnungsverfahrens, in dem Verfahrensgegenstand die Frage der Berechnung der Stückzeit für drei in Heimarbeit hergestellte Werkstücke war, wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Berufungskommission für Heimarbeit beim Bund... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Rechtssatz: Der Einschreiter begehrt die Berichtigung eines Gerichtsaktes. Dafür räumt weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift dem VfGH eine Zuständigkeit ein Entscheidungstexte B 1215/86 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.02.1987 B 1215/86 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art139 Abs1B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungHeimarbeitsG 1960 §§34 ffHeimarbeitsG 1960 §§38-40Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art.Heimarbeitstarif T V/6/20-1981, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr 206/1981, idF T V/6/23-1984, kundgemacht im Amtsblatt zu Wiener Zeitung Nr 157... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...