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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1Leitsatz
Vorschreibung einer monatlichen Lustbarkeitsabgabe für den Betrieb eines Geldspielautomaten gem. §22 Stmk. LustbarkeitsabgabeG im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde; Berufungsentscheidung des Gemeinderates - Nichterschöpfung des Instanzenzuges mangels Erhebung einer Vorstellung gem. §94 Stmk. GORechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Vorschreibung einer Lustbarkeitsabgabe durch den Gemeinderat in 2. Instanz.
Gemäß §22 des Stmk. LustbarkeitsabgabeG, LGBl. 1950/37 idgF, fällt die in Beschwerde gezogene Angelegenheit in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
In diesen Angelegenheiten kann gemäß §94 Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. 1967/115 idgF (Stmk GO), gegen letztinstanzliche Bescheide von Gemeindeorganen Vorstellung erhoben werden.
Eine gemäß Art119a B-VG eingeräumte Vorstellung an die Aufsichtsbehörde ist ein Rechtsmittel, das einen Instanzenzug iSd Art144 B-VG eröffnet (VfSlg. 8773/1980 und die dort zitierte Rechtsprechung).
Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit mangels Instanzenzugserschöpfung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Zuständigkeit, Gemeinderecht, VorstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B81.1987Dokumentnummer
JFR_10129696_87B00081_01