Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 B-VG an den VfGH erhobenen Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er dadurch, daß am 30. August 1986 Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gewaltsam in seine Wohnung in Wien ..., eindrangen und dort eine Hausdurchsuchung durchführten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden sei. 2. Die - durch die Finanzprokuratur vertretene - BPD Wien l... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
- Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördicher Befehls- und
Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
einer Gefahr für die Sicherheit der Wohnungsbenützer -
Schutzbehauptung; Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 B-VG an den VfGH erhobenen Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er dadurch, daß am 30. August 1986 Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gewaltsam in seine Wohnung in Wien ..., eindrangen und dort eine Hausdurchsuchung durchführten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden sei. 2. Die - durch die Finanzprokuratur vertretene - BPD Wien l... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
- Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördicher Befehls- und
Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
einer Gefahr für die Sicherheit der Wohnungsbenützer -
Schutzbehauptung; Ve... mehr lesen...
Begründung: I. 1. G H hinterlegte am 1. Oktober 1984 beim Bundesministerium für Inneres mit Bezugnahme auf §1 Abs4 des Parteiengesetzes, BGBl. 404/1975, die Satzung der "Nationalen Front". Die Satzung war in der periodischen Druckschrift "Halt-Demokratisches Kampfmittel gegen ausländische Unterwanderung" Nr. 22, Ausgabe vom August 1984, veröffentlicht worden. Nach der Satzung ist das Ziel der Nationalen Front "Befassung mit politischen und wirtschaftlichen Frage... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVerbotsG §§3 ffVersammlungsGParteienG §1 Abs3 erster SatzParteienG §1 Abs4VerbotsG §3a
Leitsatz: Zurückweisung einer Berufung
gegen die Untersagung einer Versammlung, da die Veranstalterin
keine Rechtspersönlichkeit besitze; wenn als Veranstalter einer
Versammlung ein Verein oder eine politische Partei auftritt,
kommt nur dieser, nicht ab... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: In dem Verfahren, das zur Erlassung des in
Beschwerde gezogenen Bescheides (betr. Studienbeihilfe) geführt
hat, war nicht der Einschreiter, sondern nur dessen
eigenberechtigte Tochter Partei. Durch den angefochtenen Bescheid
ist demnach allein die Rechtssphäre der Tochter des
Beschwerdeführers, nicht ab... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: In dem Verfahren, das zur Erlassung des in
Beschwerde gezogenen Bescheides (betr. Studienbeihilfe) geführt
hat, war nicht der Einschreiter, sondern nur dessen
eigenberechtigte Tochter Partei. Durch den angefochtenen Bescheid
ist demnach allein die Rechtssphäre der Tochter des
Beschwerdeführers, nicht ab... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...
Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung
des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses
sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines
Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...