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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH ist eine gemäß Art119a B-VG eingeräumte Vorstellung an die Aufsichtsbehörde ein Rechtsmittel, das einen Instanzenzug im Sinne des Art144 B-VG eröffnet (VfSlg. 8773/1980. Daher können in solchen Fällen ausschließlich gemeindeaufsichtsbehördliche Bescheide Beschwerdegegenstand seinSchlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Gemeinderecht, Vorstellung, Wirkungsbereich eigenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B83.1987Dokumentnummer
JFT_10129696_87B00083_00