Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 7.471-7.500 von 21.813

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/28 B1213/88

Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist leitender Angestellter eines von der "T-AG" in Salzburg betriebenen Spielsalons. Am 4.5.1988 fand in dem Geschäftslokal unter Leitung eines Beamten des Magistrats Salzburg eine Amtshandlung statt, bei der 52 Glücksspielgeräte gemäß §39 Abs2 VStG 1950 vorläufig beschlagnahmt wurden. Die Geräte wurden versiegelt und im Lokal belassen. In seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, daß im Zuge diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

RS Vfgh 1989/11/28 B1213/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer während einer Amtshandlung (vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten); Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1099/89

Begründung: 1. Der Einschreiter zog mit seiner nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe vom 8. September 1989 ein Schreiben des "Magistrates der Stadt Wien, Wohnungskommission" vom 6. September 1989, Zl. KI/560/89/Sow/bo, in Beschwerde, in dem ihm mitgeteilt wurde, daß in seinem Falle keine Empfehlung für die Zuweisung eine Gemeindewohnung ausgesprochen werden könne. Außerdem beantragte der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2.a) Gemäß Art144 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

Entscheidungen 7.471-7.500 von 21.813

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten