Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 7.501-7.530 von 21.813

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1099/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen Erledigungen der Wohnungskommission des Gemeinderates der Stadt Wien
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist nicht zuständig, über Erledigungen der Wo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

RS Vfgh 1989/11/27 B1097/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Unangemessene Ausdrucksweise eines Polizeibeamten für sich allein nicht als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Unangemessene Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/11/27 B1097/89

Begründung: 1. Mit Eingabe vom 11. September 1989 erhob der Einschreiter Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG gegen die von ihm als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizierte und als beleidigend gewertete Äußerung eines Organes der BPD Wien ("Ihr Name ist uns ja bekannt, Herr Doktor, aber nichts Positives, nichts Positives!"). 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF der Novelle BGBl. 302/1975 erkennt der Verfassungsgerichtshof u.a. über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1989

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