Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
Rechtssatz: Wie immer der richte... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
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Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
Rechtssatz: Wie immer der richte... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...