Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
dem VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
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Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
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Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
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Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...