Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
Rechtssatz: Wie immer der richte... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
Rechtssatz: Wie immer der richte... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde vom 19. November 1990 wendet sich gegen die "faktische Amtshandlung" der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, Suchtgiftabteilung, aufgrund deren die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 8. Oktober 1990, 9.00 Uhr, bis 10. Oktober 1990, 11.15 Uhr, rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sei. Beamte der genannten Polizeidienststelle hätt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
Rechtssatz: Wie immer der richte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die angeblich zu Unrecht
erfolgte "Erwirkung" eines richterlichen Haftbefehls bzw. gegen
"falsche Angaben" durch Sicherheitsorgane mangels Zuständigkeit
Rechtssatz: Wie immer der richte... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a. Mit Bescheid der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 26. Mai 1988, Z37.857/130-III/B/7/88, wurde ein Antrag der beschwerdeführenden W S Ges.m.b.H. & Co KG auf Erteilung einer Bewilligung für die Einfuhr von 10 t Rindfleisch aus den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen des durch die 33. Öffentliche Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission vom 23. April 1988 geregelten Einfuhrverfa... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Verletzung von Rechten durch
den bekämpften, dem Antrag des Beschwerdeführers Rechnung tragenden
Bescheid
Rechtssatz: Für das Vorliegen der Beschwerdelegitimation kommt es nicht auf die subjektive Beurteilung durch den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
dem VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
dem VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
dem VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
dem VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
dem VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen der aufgrund der
Einrichtung der unabhängigen Verwaltungssenate gegebenen
Unzuständigkeit des VfGH; Anhängigkeit eines solchen Verfahrens vor
dem VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner - der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - Beschwerde die Feststellungen, daß seine Festnahme am 6. Dezember 1990 und die anschließende Anhaltung bis zum 11. Dezember 1990 rechtswidrig waren. Er gab seine Beschwerde am 17. Jänner 1991 zur Post. 2.1. Gemäß Art144 Abs1 Satz 2 B-VG idF vor dem Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988), BGBl. 685, erkannte der Verfassung... mehr lesen...