Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 04.02.2015 festgestellt, dass XXXX (folgend kurz "Frau M." oder auch "XXXX"), geb. am XXXX, von 12.06.2010 bis 31.12.2012 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-, Unfa... mehr lesen...