Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gleiches gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbesch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem in der Berufung erhobenen Einwand der klagenden Partei, eine Mäßigung des Ersatzanspruchs iS § 3 OrgHG komme nicht in Betracht, weil der Beklagte - damals Präsenzdiener - einem ausdrücklichen Befehl zuwidergehandelt habe, hat das Berufungsgericht entgegengehalten, daß ein solcher Befehl weder behauptet noch festgestellt worden sei. Entgegen der Meinung der Revisionswerberin ist dieser Hinweis des Berufungsgerichtes ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsverfahren ausschließlich die vom Erstgericht bejahte, vom Berufungsgericht hingegen verneinte Frage, ob der dienstvorgesetzte Bauleiter des Klägers einen grob fahrlässigen Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften (Bauarbeiterschutzverord- nung: mangelnde Absturzabsicherung des Baustellenbereiches) zu verantworten hat. Hiezu liegt jedoch bereits eine ständige und einheitliche Judikatur des Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung hängt von der Lösung der Rechtsfrage des materiellen Rechtes ab, ob der Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde (§ 213a Abs 1 ASVG). Diese Frage wurde von den Vorinstanzen übereinstimmend verneint. Sie haben dabei die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, insbesondere auch des erkennenden Senates zum Begriff der groben Fa... mehr lesen...
Begründung: Mit Leasingvertrag vom 2.1.1989 leaste der Kläger bei der P***** AG einen PKW Audi 80, Baujahr 1989. Am 2.12.1991 vereinbarte er mit Elisabeth K*****, ihr den PKW auf unbestimmte Zeit zur Benützung zu überlassen. Elisabeth K***** verpflichtete sich zur Zahlung der Leasingraten. Sie übernahm den PKW am 2.12.1991 mit einem Kilometerstand von 36.400 km. Seit Jänner 1992 bezahlte sie die vereinbarten Leasingraten trotz mehrfacher Aufforderungen und Mahnungen nicht mehr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kaufte von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich Brandschutzplatten, deren Transport in mehreren Teillieferungen zu ihr nach Polen erfolgen sollte. Im Liefervertrag vom 5.5.1990 war vereinbart worden, daß die Verkäuferin die Ware lediglich zu verpacken und auf LKW zu verladen habe; der Transport oblag der Klägerin selbst. Diese beauftragte ein polnisches Speditionsunternehmen, das den Auftrag an ein österreichisches Speditionsunternehmen... mehr lesen...
Norm: ASVG §203 Abs1ASVG §213a
Rechtssatz: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des Grades des Integritätsschadens; es besteht keine Bindung an das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit, das der Feststellung der Dauerrente zugrundegelegt wurde. Im Rentenbescheid wird keine feststellende Entscheidung über die Minderung der Erwerbsfähigkeit getroffen, sondern über die Leistung der Versehrtenrente abgesproche... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aASGG §89 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren auf Gewährung einer Integritätsabgeltung gemäß § 213a ASVG ist eine gesonderte spruchmäßige Feststellung des Grades des Integritätsschadens nicht vorgesehen ist. Abzusprechen ist nur über die Gewährung der Integritätsabgeltung. Entscheidungstexte 10 ObS 39/98b Entscheidungstext OGH 10.03.1998 10 ObS 39/98b ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §1 Abs1
Rechtssatz: Bei Ermittlung des Grades des Integritätsschadens zum Zeitpunkt der erstmaligen Feststellung der Dauerrente sind alle Unfallsfolgen, die die Erwerbsfähigkeit des Versicherten mindern, einzubeziehen. Hinsichtlich des Grades des Integritätsschadens ist auf den Zeitpunkt der erstmaligen Feststellung der Dauerrente abzustellen. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §1 Abs1RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z1RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z2RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z3RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z4
Rechtssatz: 1. Während die Beeinträchtigung von Körperfunkt... mehr lesen...
Begründung: Der am 25.7.1955 geborene Kläger war seit Jänner 1988 als Betonierer bei der Julius E***** Gesellschaft mbH beschäftigt. Er hatte schon früher Kranabladearbeiten verrichtet, wurde jedoch am 9.8.1989 zum erstenmal an der Baustelle in ***** Wien, *****, bei solchen Arbeiten eingesetzt. Der Kläger hatte sich freiwillig gemeldet, Paletten mit Deckenstützen, die mit einem Kran von einem auf der Straße stehenden LKW abgeladen und in eine ca 8 m unter dem Bodenniveau gelege... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt (VersRdSch 1989/168; 1994/330; SZ 61/280 ua). Dabei wird ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Handelnde wußte oder wissen mußte, daß es geeignet ist, den Eintrit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grobe Fahrlässigkeit iS § 334 Abs 1 ASVG ist (nur) anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens nicht nur als möglich sondern als wahrscheinlich vorhersehbar erscheinen läßt. Weder eine strafgerichtliche Verurteilung noch etwa das Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften für sich allein reichen zur Annahme grober Fahrlässi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (Arb. 10.064, SZ 67/239; RIS-Justiz RS0054575) sind die Bestimmungen des DHG anzuwenden, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Schadenszufügung und der Dienstleistung besteht. Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Berufungsgerichtes ließ der Beklagte am Ende der Wintersaison 1995/96, somit anläßlich der Beendigung seines Dienstes als Schilehrer, die ihm vom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der beim hier zu beurteilenden Arbeitsunfall verletzte Lehrling hatte zum Unfallszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet; das Lehrverhältnis hatte erst wenige Tage vorher begonnen. Nach den §§ 2, 9 Z 8 der Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (BeschäftigungsV) wäre daher seine Beschäftigung auch auf Gerüstlagen bis zu einer Höhe von 4 m nur dann erlaubt gewesen, wenn da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, Importeurin von und Händlerin mit Geräten der Unterhaltungselektronik, sowie die während des Revisionsverfahrens in Konkurs verfallene beklagte Speditionsgesellschaft (im folgenden weiter beklagte Partei) schlossen im März 1987 einen Vertrag über den Betrieb eines Auslieferungslagers, wonach die beklagte Partei gegen ein Pauschalentgelt (Prozentsatz des Warenwerts) folgende Leistungen im Zusammenhang mit dem Import von zollabgefertigten e... mehr lesen...
Begründung: In umfangreichen Ausführungen versucht der Kläger darzutun, daß der Fall eines Begehrens auf Zahlung einer Integritätsabgeltung dem § 46 Abs 2 ASGG zu unterstellen sei. In umfangreichen Ausführungen versucht der Kläger darzutun, daß der Fall eines Begehrens auf Zahlung einer Integritätsabgeltung dem Paragraph 46, Absatz 2, ASGG zu unterstellen sei. Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt die Zahlung einer Integritätsabgeltung im gesetzl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stürzte am 28.5.1994 gegen 5.45 Uhr südlich des Hauses K*****, H*****-Straße 3, vom östlichen Gehsteigrand ab und auf das 3 m tiefer gelegene Flachdach der Betriebsgarage dieses Hauses, weil sich eine zwischen einer dort am Gehsteigrand errichteten Stützsäule und dem südöstlichen Mauereck des genannten Hauses in der Höhe von rund 85 cm angebrachte Eisenquerstange löste, als er sich im Zuge eines Gespräches mit einem Bekannten nach rückwärts gegen das Gelände... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Da nach § 213 a ASVG die erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht worden sein muß, kommt es für die Anspruchsbegründung nicht darauf an, daß nachgewiesen wird, welche bestimmte Personen den Unfall grob fahrlässig verursacht haben, sondern nur, ob Arbeitnehmerschutzvorschriften grob fah... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aEisbG §21 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs 3 Eisenbahngesetz 1957 hat das Eisenbahnunternehmen das Verhalten seiner Bediensteten durch allgemeine Anordnungen, wie die Betriebsvorschrift V 3, zu regeln, die der Genehmigung durch die Behörde bedürfen. Es handelt sich dabei aber nicht um staatliche Eingriffsnormen, sondern nur um, wenn auch mit Bescheid genehmigte Dienstvorschriften, die keine Verwaltungsstrafe als Sanktion vorsehe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ASVG §213a
Rechtssatz: Die grobe Fahrlässigkeit muß im Hinblick auf die Verletzung des Arbeitnehmerschutzes, nicht hingegen hinsichtlich der Herbeiführung des Unfalls gegeben sein. Es ist daher lediglich zu beurteilen, ob die Verletzung bestimmter Arbeitnehmerschutzvorschriften im Einzelfall grob fahrlässig erfolgte. Für ein solches grobes Verschulden sprechen unter anderem auch die Kumulierung der Verletzung von Arbeitnehmersch... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aADNSchV §102ADNSchV §103
Rechtssatz: Die gemäß § 33 Abs 1 lit a Z 10 Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 als Bundesgesetz geltende allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung (ADSchV) enthält in den §§ 102 und 103 Bestimmungen über den Verschiebebetrieb, die Arbeitnehmerschutzvorschriften im Sinne des § 213 a ASVG mit Strafsanktion (§ 33 Abs 7 Arbeitnehmerschutzgesetz 1972) sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AABGB §1302 BASVG §213a
Rechtssatz: Wer im einzelnen den Eintritt des Arbeitsunfalles zu verantworten hat, braucht im Verfahren um die Gewährung einer Integritätsabgeltung nicht geklärt zu werden. Dies wird vor allem dann Bedeutung haben, wenn die Verschuldensanteile bei mehreren an der Verursachung des Arbeitsunfalles bzw der Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften mitbeteiligten Personen sich nicht bestimmen lassen, sod... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Die durch die 48. ASVG-Novelle (BGBl 1989/642) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommene neue Leistung der Integritätsabgeltung (§ 213a ASVG) ist im Konkurrenzbereich zwischen ziviler Haftpflichtordnung und Sozialversicherung angesiedelt. Ihr Zweck ist es, durch eine Geldleistung einen gewissen Ausgleich für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, Beeinträchtigung des Le... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1ASGG §46 Abs1DHG §2ASVG §213a
Rechtssatz: Die Beurteilung des Verschuldensgrades unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG gewertet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 2155/96v En... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §3 Abs3
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 2 der Richtlinien gebührt dem Versicherten in Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Bedürfnisse eine Zulage zu dem in Absatz 1 ermittelten Betrag, die vom monatlichen Nettoeinkommen des Versehrten abhängig ist. Hat aber der Versicherte einen Integritätsschaden von mindestens fünfzig von Hundert nicht erlitten, so gebührt ihm auch... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1
Rechtssatz: Es handelt sich um eine mittlere Verunstaltung, wenn der Versicherte ein gestörtes Gangbild aufweist und mit Krücken geht, sowie weiters an einem Unterschenkelgeschwür mit Sekretion leidet, welches das Tragen eines Verbandes erfordert. Entscheidungstexte 10 ObS 2343/96y Entscheidungs... mehr lesen...