Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 29. 5. 1996 bei Wartungsarbeiten an einer auf Probebetrieb geschalteten Hohlkörperblasmaschine durch einen Schlitten dieser Maschine verletzt, den ein Arbeitskollege in Betrieb gesetzt hatte. Die Beklagte anerkannte dieses Ereignis als Arbeitsunfall. Dafür erhält der Kläger von der Beklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs seit 1. 7. 1998 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 35 vH der Vollrente. Die Gewährung einer Integritätsabgeltun... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin war im Zeitpunkt der Kreditgewährung eine kleine eigenständige Bank im Burgenland in der Rechtsform einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Sie hatte nur 7 Beschäftigte, darunter die beiden beklagten Geschäftsleiter. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen beider Parteien ist auf deren Arbeitsvertrag entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen das DHG anzuwenden. Die Bank war Mitglied eines Revisionverbandes, der sie jährlich ei... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger hat seinen PK... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung hängt von der Lösung der Rechtsfrage des materiellen Rechtes ab, ob der Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde (§ 213a Abs 1 ASVG). Strittig ist nur noch, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag. Die Vorinstanzen haben diese Frage übereinstimmend verneint. Sie haben dabei die ständige Rechtsprechung auch des erkennenden Senates zum Begriff der gr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht kann die grundsätzliche Haftung des Erstbeklagten, welcher trotz Bestellung eines "internen" Geschäftsführers gewerblicher und handelsrechtlicher Geschäftsführer sowohl der Rechtsvorgängerin (W*****GmbH & Co KG), der drittbeklagten als auch der viertbeklagten Partei (Komplementärgesellschaft der KG) blieb, auf eine klare Gesetzslage stützen: Nach den Feststellungen verfügte nur er über die erforderl... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aASGG §89 Abs2
Rechtssatz: Ein Rechtsstreit wegen Zuerkennung einer Integritätsabgeltung kann dadurch erledigt werden, dass das Klagebegehren als dem Grund nach zu Recht bestehend erkannt und dem Versicherungsträger die Erbringung einer vorläufigen Zahlung aufgetragen wird, deren Ausmaß unter sinngemäßer Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO festzusetzen ist. Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber führt zunächst zutreffend aus, dass nur das - ausschließliche - Vorliegen einer grob fahrlässigen Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften durch den Versicherten selbst der Gewährung einer Integritätsabgeltung entgegenstünde (SSV-NF 9/51, 12/150 mwN ua). Insoweit ist aber kein Widerspruch zum Berufungsgericht zu erblicken, dessen ausdrücklich auf die Entscheidung SSV-NF 9/51 bezugnehmenden Ausfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im Rahmen ihrer von 1965 bis 1978 ausgeübten Tätigkeit als Goldmalerin in einer Emailmanufaktur dadurch eine beruflich verursachte Lungenerkrankung iS einer (von der beklagten Partei als solche anerkannten) Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG Anhang 1 Nr 41 erlitten, dass ihre berufliche Exposition mit Lösungsmitteln, Dämpfen und Goldfarben zur Entwicklung und richtungsweisenden Verschlimmerung ihres anlagebedingten Leidens (Enzymmangels) und ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt eine Frächterei in Tirol und verfügte 1996 über fünf bis sechs Fernverkehrs-LKW; in diesem Jahr war bei ihr der geschiedene Gatte der Beklagten, Josef F*****, als Fahrer beschäftigt. Die Klägerin ist der Transportversicherer der Firma Sch***** Österreich (im Folgenden kurz: Firma Sch*****) sowie der Firma Sch***** Italia. Am 6. 12. 1996 erteilte die Firma Sch***** der Beklagten einen Ladeauftrag von Glas-Kristallwaren der Firma S***** von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Trafikantin, die bei der beklagten Partei einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen hat, dem die AHVB 1993 und EHVB 1993 zugrunde liegen, verkaufte am 18. 1. 1997 dem damals 10-jährigen, noch kindlich, klein und zierlich wirkenden Andreas H***** 50 Stück Miniraketen und ein Feuerzeug. Miniraketen sind Feuerwerks-Scherzartikel, die an Personen unter 14 Jahren gemäß § 15 Abs 5 OÖ Jugendschutzgesetz 1988 nicht abgegeben wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt den Schmiedebetrieb der Familie K***** seit 1973 als persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer der KG. In diesem Betrieb mit etwa 80 bis 90 Mitarbeitern war er selbst im gesamten Bereich des Verkaufes und der Kundenbetreuung hinsichtlich der Großkunden zuständig. Er befasste sich mit Verwaltungsangelegenheiten und unternahm auch vor Ort Kontrollgänge durch die Werkstätten. Diese wurden jeweils von von ihm eingesetzten und ihm... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der klagenden Gesellschaft mbH hatte am 31. 8. 1999 mit einem bei der beklagten Partei kaskoversicherten PKW Mercedes ML 320 der Klägerin einen Unfall. Die klagende Partei begehrt von der Beklagten aus der Kaskoversicherung ihren unfallskausalen PKW-Schaden von S 571.858,-- (sA) ersetzt. Die beklagte Partei wendete ein, gemäß § 61 VersVG leistungsfrei zu sein, weil der Geschäftsführer der Klägerin den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beklagte GesmbH hat den von ihr konkret im Wiedereinsetzungsantrag behaupteten Wiedereinsetzungs- grund nicht bescheinigt. Sie hat sich darauf gestützt, dass ihr das Urteil durch Hinterlegung zugestellt worden sei. Die Geschäftsführerin der Beklagten habe dann, nachdem das Urteil abgeholt wurde und die Post wegen eines krankheitsbedingten Postrückstandes eine Woche im Büro liegen geblieben sei, den Poststempel falsc... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Am 22. 4. 1997 ereignete sich in Graz au... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 3. 3. 2000 zur Post gegebenen Klage begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei die Zahlung einer Integritätsabgeltung in der gesetzlichen Höhe samt 6 % Zinsen seit 1. 1. 1990. Das Erstgericht hat die vorliegende Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen und den Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung gemäß § 194 ZPO abgewiesen. Das Gericht zweiter Instanz hat dem dagegen erhobenen Rekurs der klagenden Partei nicht Folge geg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt, bedeutet nicht, dass die Entscheidung von der Lösung einer iSd § 502 Abs 1 ZPO (hier: § 46 Abs 1 ASGG) erheblichen Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt. Besonderheiten der Fallgestaltung schließen eine richtungsweisende, die Rechtsentwicklung vorantreibende und für zukünftige Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 9. 1994 fuhr der Kläger mit seinem Auto auf der Schnellstraße S 4 (Mattersburger-Schnellstraße) in Fahrtrichtung von Wiener Neustadt kommend und verringerte um ca 19.30 Uhr bei Dämmerung und wegen regennasser Fahrbahn seine Geschwindigkeit von rund 90 km/h vorerst auf 70 km/h und dann auf 60 km/h, um mit dieser Geschwindigkeit bei Kilometer 8.0 über die Abfahrtsrampe 3/3 Bad Sauerbrunn von der Schnellstraße abzufahren. In der Rampenkurve rutschte der Klä... mehr lesen...
Begründung: Die Firma W***** AG war unter anderem hinsichtlich der von ihr zum Verkauf übernommenen und auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge bei der klagenden Partei aufgrund des "Händlerkaskorahmenvertrages" samt "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" kaskoversichert. Dem Versicherungsverhältnis lagen vereinbarungsgemäß die KKB 1986 zugrunde. Gemäß Punkt 2. der "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" gilt der Deckungsschutz "auch für Angehörige des Dienstwagenbenützers un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 334 Abs 1 ASVG ist anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens nicht nur als möglich sondern als wahrscheinlich vorhersehbar erscheinen läßt (Arb 10.087; RIS-Justiz RS0030644, RS0085373). Die Frage, ob ein Arbeitsunfall in diesem Sinn grob fahrlässig verursacht wurde, kann immer nur nach den kon... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist § 334 ASVG auch dann anwendbar, wenn der Unfall gemäß § 176 Abs 1 Z 6 ASVG einem Arbeitsunfall gleichgestellt ist, ohne daß die Tätigkeit an sich unfallversicherungspflichtig war (SZ 42/41; 8 Ob 255/75; SZ 70/236; u. a.). Nach ständiger Rechtsprechung ist Paragraph 334, ASVG auch dann anwendbar, wenn der Unfall gemäß Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer 6, ASVG einem Arbeitsunfall gleichg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 2 Abs 1 NWG ist das Begehren auf Einräumung eines Notweges unter anderem unzulässig, wenn der Mangel der Wegeverbindung auf eine auffallende Sorglosigkeit des Grundeigentümers zurückzuführen ist. Der Begriff der auffallenden Sorglosigkeit ist jenem im § 1324 ABGB gleichzuhalten, das Begehren ist aus diesem Grund also nur dann unzulässig, wenn dem Antragsteller grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (SZ 60/43 uva).... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß alle für die Haftung des Spediteurs bzw Frachtführers maßgeblichen gesetzlichen Regelungen (insbesondere CMR, HGB, AÖSp) einen einheitlichen Begriff des groben Verschuldens unterstellen (vgl zuletzt 1 Ob 66/98g) und daß bei grobem Verschulden keine Haftpflichtbegrenzungen greifen (Art 29 CMR, § 51 lit b AÖSp, vgl auch §§ 414 Abs 4, 430 Abs 3 HGB). Demnach hat ein Fixkostenspediteur für Schäden ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers nach § 334 ASVG ist originärer Natur und besteht unabhängig von den Ersatzansprüchen des Geschädigten (SZ 31/2; ArbSlg 8.982; SZ 62/206; u. a.). Unbeschadet der hier nicht mehr zu untersuchenden (§ 37 Abs 1 ASGG; § 260 Abs 4 ZPO; siehe SZ 67/215 sowie RIS Justiz RS0085562 und RS0085567) Frage der Gerichtszuständigkeit, stellen die hier erhobenen Ansprüche weder eine ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Abgesehen vom Fall, daß ausschließlich dem Versicherten selbst eine grob fahrlässige Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften vorzuwerfen ist, ist es für die Gewährung einer Integritätsabgeltung unerheblich, ob neben dem Schädiger auch der Versicherte selbst Arbeitnehmerschutzvorschriften grob fahrlässig mißachtet hat. Entscheidungstexte 10 ObS 321/98y ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aASGG §87
Rechtssatz: Den Versicherten, der den Zuspruch einer Integritätsabgeltung begehrt, trifft keine subjektive Beweispflicht. Wenn es allerdings trotz Aufnahme sämtlicher notwendig erscheinenden Beweise und Zulassung des Anscheinsbeweises nicht gelingen sollte, zu beweisen, daß ein Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde, müßte dies im Rahmen der objektiv... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Es entspricht nicht der Absicht des § 213a ASVG, einem Arbeitnehmer, der sich ohne jedes Fremdverschulden verletzt, eine Integritätsabgeltung zu gewähren. Entscheidungstexte 10 ObS 243/98b Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 243/98b 10 ObS 321/98y Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 321/98y ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist primär der Arbeitgeber verantwortlich. Jeder Arbeitsunfall, der sich im Betrieb des Arbeitgebers ereignet, und jede Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften sind, unfallversicherungsrechtlich betrachtet, im weitesten Sinn der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, seinen Betrieb so zu organisieren, daß es... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 11. 1945 geborene Kläger arbeitete bis zum Unfallereignis in der Abteilung 633/Loseverladung der A***** Gesellschaft mbH. In dieser Abteilung wurden Eisenbahnwaggons mit Kunstdünger beladen. Aufgabe der dort beschäftigten Arbeiter war es, das Dach der Waggons für den Beladevorgang zu öffnen, die Waggons zu reinigen und nach der automatischen Beladung die Dachklappe wieder zu schließen und zu plombieren. Am Unfallstag, dem 9. 8. 1995, hatten die A... mehr lesen...