RS OGH 1998/11/10 10ObS321/98y, 10ObS243/98b, 10ObS254/01b, 10ObS104/14p

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Norm

ASVG §213a

Rechtssatz

Abgesehen vom Fall, daß ausschließlich dem Versicherten selbst eine grob fahrlässige Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften vorzuwerfen ist, ist es für die Gewährung einer Integritätsabgeltung unerheblich, ob neben dem Schädiger auch der Versicherte selbst Arbeitnehmerschutzvorschriften grob fahrlässig mißachtet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111034

Im RIS seit

10.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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