RS OGH 2001/9/25 10ObS178/01a, 10ObS304/02g, 10ObS413/02m, 10ObS111/05d

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Norm

ASVG §213a
ASGG §89 Abs2

Rechtssatz

Ein Rechtsstreit wegen Zuerkennung einer Integritätsabgeltung kann dadurch erledigt werden, dass das Klagebegehren als dem Grund nach zu Recht bestehend erkannt und dem Versicherungsträger die Erbringung einer vorläufigen Zahlung aufgetragen wird, deren Ausmaß unter sinngemäßer Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO festzusetzen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115845

Dokumentnummer

JJR_20010925_OGH0002_010OBS00178_01A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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