Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.02.2018, Zl. XXXX , schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (nun Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die BGKK aus, die BF sei auf Grund de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.08.2019 sprach die ÖGK aus, dass der Beschwerdeführer wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 60,- zu entrichten habe. Begründend führte die ÖGK aus, dass die Übermittlung des elektronischen jährlichen Lohnzettels bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres zu erfolgen hat. Die Lohnzettel für das Jahr 2018 für die Dienstnehmerinnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 30.10.2018, BZ XXXX , Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Dienstgeber, BKNR XXXX , wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 80,00 vorgeschrieben. Dieser Bescheid enthielt folgende Rechtsmittelbelehrung: „Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 31.07.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 320,00 zu entrichten. Begründend wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 30.06.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 280,00 zu entrichten. Begründ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 03.05.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,00 zu entrichten. Begründend wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 03.04.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 160,00 zu entrichten. Begründen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die (damalige) Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 28.05.2018 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX AG (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 2. Die Beschwerdeführerin brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht mit Schreiben vom 30.05.2018 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 28.09.2018, Zl. XXXX , wurde der XXXX GmbH (in Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 80,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 2. Mit Mail vom 02.10.2018 wurde per E-Mail Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben und eingewandt, dass sich die Lohnverrechnung in der Kalenderwoche 37 im Urlaub befun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 19.11.2018 wurde ausgesprochen, dass gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der am 31.12.2018 geltenden Fassung der nunmehrige Beschwerdeführer als Dienstgeber verpflichtet sei, wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises einen Beit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin Beitragszuschläge wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 160,-- vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbild... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin Beitragszuschläge wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,-- vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbildu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin Beitragszuschläge wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,-- vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbildu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 60,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die Lohnzettel für drei namentlich genannte Dienstnehmer/innen nicht fristgerecht vorgelegt worden seien, weshalb der oben angeführt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 31.10.2017, Bezugszeichen XXXX , wurde der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 80,00 auferlegt. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin auf Grund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 120,- wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin aufgrund der Abrechnung nach dem Lohnsummenverfahren gem. § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet wäre, nach Ablauf eines j... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 01.10.2018, Bezugszeichen XXXX , festgestellt, dass der Dienstgeber Dr. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), Beitragskontonummer XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechter Vorlage einer Sonderzahlungsmeldung einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 40,00 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 07.06.2019 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen (nicht fristgerechte Vorlage des Jahreslohnzettels für Fr. XXXX ) einen Beitragszuschlag in der Höhe von 40 Euro zu entrichten habe. 2. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 08.05.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 240,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 08.05.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 280,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 18.04.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 08.01.2018, Zl. XXXX , wurde der Beschwerdeführerin wegen Nichteinhaltung von Abrechnungsunterlagen für den Zeitraum November 2017 ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 80,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beitragsnachweisung aufgrund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs.2 ASVG für den Beitragszeitraum November 2017 nicht fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 12.03.2019 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 60,00 verhängt. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer die Lohnzettel für drei namentlich aufgezählte Dienstnehmer verspätet übermittelt habe. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der steuerlich vertretene Beschwerdeführer rechtze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 12.03.2019 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 380,00 verhängt. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer die Lohnzettel für 19 namentlich genannte Dienstnehmer verspätet übermittelt habe. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der steuerlich vertretene Beschwerdeführer rechtzeitig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 14.03.2019 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,00 verhängt. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer die Lohnzettel für zwei namentlich genannte Dienstnehmer verspätet übermittelt habe. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der steuerlich vertretene Beschwerdeführer rechtzeiti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 14.03.2019 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,00 verhängt. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer den Lohnzettel für den Dienstnehmer Tobias O verspätet übermittelt habe. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der steuerlich vertretene Beschwerdeführer rechtzeitig und zuläss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 19.03.2019 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 140,00 verhängt. 2. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer die Lohnzettel für 7 namentlich aufgezählte Dienstnehmer verspätet übermittelt habe. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der rechtsfreundlich vertretene Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Mai 2018 der Kasse am XXXX nicht fristgerecht vorgelegt worden sei, weshalb der o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.06.2018 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: BGKK) dem Beschwerdeführer wegen nicht fristgerechter Vorlage der Beitragsnachweisung gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 80,00 vor. Begründend führte die BGKK aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG (in der vor dem 01.01.2019 geltenden Fassung) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die BF die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum August 20... mehr lesen...