Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 02.01.2018, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000VE, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,00 wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die BF auf Grund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlangennachweises einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin den elektronischen jährlichen Lohnzettel für den Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, (im Folgenden: KH) nicht übermit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 09.01.2018, BZ XXXX, festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte im Sinne von § 35 Abs. 3 ASVG des Dienstgebers XXXX, gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 120,00 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 01.09.2017 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden die Gebietskrankenkasse) dem Beschwerdeführer wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Juli 2017 gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 240,00 vor. 2. Mit E-Mail vom 06.09.2017 teilte der Beschwerdeführer mit, dass in der Eile zwar eine Beitragsnachweisung ausgedruckt und der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde oder BGKK) erließ am XXXX einen Bescheid, XXXX, in welchem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als Dienstgeber wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen für September 2017 einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 2. Der Beschwerdeführer brachte gegen diesen Bescheid mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde oder BGKK) erließ am XXXX einen Bescheid, GZ: XXXX, in welchem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als Dienstgeber wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 2. Der Beschwerdeführer brachte gegen diesen Bescheid mit Schreiben vom 06.04.2018 im W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.10.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-00NC, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,00 wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die BF auf Grund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.10.2017, Zl. XXXX, der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) wurde dem Beschwerdeführer wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzettel und Beitragsgrundlangennachweisen gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,- auferlegt. Begründend wurde ausgeführt, die Lohnzettel für im Bescheid näher bezeichnete Dienstnehmer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 08.05.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Jahreslohnzettel von 119 DienstnehmerInnen gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.658,86 vor. 2. Mit E-Mail vom 18.05.2017 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er die Lohnzettel aus Krankheitsgründen verspätet übermittelt hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) vom 08.08.2017 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,-- vorgeschrieben. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer die Sonderzahlungsmeldung für die Dienstnehmerin XXXX nicht fristgerecht vorgelegt habe. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig und zulässig das Rechtsmit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.05.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000A6, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,00 wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die BF auf Grund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 20.04.2017 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.440,00 verhängt. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer die Lohnzettel für 72 namentlich aufgezählte Dienstnehmer verspätet übermittelt habe. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der rechtsfreundlich vertretene Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid vom 13.03.2017, GZ: XXXX , schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Jahreslohnzettel von 32 Dienstnehmern gemäß § 113 Abs. 4 ASVG Beitragszuschläge in der Höhe von € 640,00 vor. 2. Mit Schreiben vom 23.03.2017 ersuchte die Beschwerdeführerin von den Beitragszuschlägen Abstand zu nehmen. Begründend führte s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom XXXX wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 200.- wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen betreffend die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum September 2013 vorgeschrieben. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer ohne Vollmachtsvorlage am 21.11.2013 du... mehr lesen...