Norm: ASVG §107
Rechtssatz: Wählt der Versicherungsträger für die Rückführung einer im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses erfolgten Überzahlung nicht den Weg der Aufrechnung (§ 103 Abs 1 ASVG), sondern den der Rückforderung nach § 107 Abs 1 ASVG, kann er sich nur auf die dort genannten Rückforderungsgründe stützen. Entscheidungstexte 10 ObS 160/13x Entscheidungstext OGH 19.11.2013 ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Aufrechnung bzw Einbehaltung ausländischer Rentennachzahlungen zur Abdeckung einer österreichischen Ausgleichszulagenüberzahlung. Mit Urteil des Landesgerichts Eisenstadt als Arbeits- und Sozialgericht vom 13. 2. 2003 wurde dem Kläger die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 8. 2002 zuerkannt. Mit Schreiben vom 25. 8. 2003 teilte die beklagte Partei dem Kläger mit, dass er bis zur endgültigen Erledigung seines ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei F*****, vertreten durch Mag. Gerald ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 20. 5. 2006 bei einem Verkehrsunfall in T***** in Oberösterreich Verletzungen. Vom 20. 5. 2006 bis 25. 6. 2006 sowie vom 26. 7. 2006 bis 18. 10. 2006 bezog er aus den (unfallbedingten) Versicherungsfällen der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Krankengeld in Höhe von insgesamt 4.130,76 EUR. Die am 20. 5. 2006 um 20:40 Uhr sichergestellte Armvenen-Blutprobe des Klägers wies einen Trinkalkoholgehalt von 1,34 Promille auf. Rückgerechnet auf den Unfall... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. 1. 1961 geborene Klägerin ist alkoholkrank. Am 23. 9. 2007 wurde sie alkoholisiert auf der Straße vorgefunden und nach Polizeiintervention mit der Rettung in das Krankenhaus Wien-Hietzing gebracht. Dort wurde sie stationär auf der Erstversorgungsabteilung aufgenommen, verweigerte jedoch sämtliche Untersuchungen. Medizinische Interventionen oder Behandlungen sind nicht erfolgt; eine vitale Gefährdung bestand nicht. Am Tag nach der Aufnahme hat die Klägerin im a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rudolf K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde von der beklagten Salzburger Gebietskrankenkasse anlässlich der Geburt ihrer Tochter Anna-Maria am 19. 5. 2001 für den Zeitraum vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2003 Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung in der Höhe von 3.007,60 EUR (= 365 Tage à 8,24 EUR) zuerkannt und ausbezahlt. Im maßgeblichen Zeitraum arbeitete die Klägerin als teilzeitbeschäftigte Ärztin in der C*****-Klinik in Salzburg. Ihr Ehemann ist Geschäftsführer einer Wirtschaftstreuha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Margit R*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, wegen Witwenpension und Ausgleichszulage, über den außerordentlichen Revisio... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 3. 1991 geborene Tochter der Klägerin, Jasmin B*****, konsumierte am 4. 8. 2007 alkoholische Getränke und wurde, nachdem sie mehrmals erbrochen hatte, bei getrübter Bewusstseinslage am 4. 8. 2007 mit der Rettung (ohne Anwesenheit eines Arztes) gegen 18.35 Uhr in die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde des AKH Wien eingeliefert. Eine rasche ärztliche Untersuchung war zu diesem Zeitpunkt unerlässlich, weil vor allem über die zukünftige Entwicklun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Diana D*****, vertreten durch Dr. Michael Drexel, MBA, Rechtsanwalt in Graz, die... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2ASVG §107
Rechtssatz: Für die Aufrechnung nach § 103 Abs 1 Z 2 ASVG muss zumindest einer der Rückforderungstatbestände nach § 107 ASVG vorliegen; liegt ein solcher nicht vor, ist die Aufrechnung zu unterlassen. Das Vorliegen eines Rückforderungstatbestandes nach § 107 ASVG kann daher vom Versicherten auch bei einer Aufrechnung bestritten werden. In diesem Fall besteht für den Versicherungsträger die Pflicht zur Erlassung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem zunächst unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 7. 11. 2001 hat die beklagte Partei dem am 22. 4. 1941 geborenen Kläger eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab dem 1. 11. 2001 in der Höhe von damals brutto ATS 30.156,-- (EUR 2.191,52) zuerkannt. Mit Bescheid vom 23. 11. 2004 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass 1.) das Verfahren über den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Versicherungsanstalt vom 16. 3. 2000 wurde der Antrag des Klägers auf Übernahme der Verpflegekosten im Krankenhaus B***** betreffend seine am 6. 10. 1901 geborene (am 29. 3. 1990 verstorbene, bei der beklagten Partei sozialversicherte) Mutter, gestützt auf §§ 43, 59 und 66 B-KUVG, für die Zeit vom 1. 11. 1986 bis 30. 11. 1986 zurückgewiesen und für die Zeit ab 1. 12. 1986 abgelehnt. Mit Bescheid der beklagten Versicherungsanstalt vo... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten eine Invaliditätspension und eine Ausgleichszulage sowie Pflegegeld. Am 13. 3. 2000 erließ die Beklagte gestützt auf §§ 103 Abs 1 Z 3, 292, 293, 294, 296 und 298 ASVG einen Bescheid, mit dem
Spruch: , dass die dem Kläger zur Pension gewährte Ausgleichszulage wie folgt neu festgestellt werde: Am 13. 3. 2000 erließ die Beklagte gestützt auf Paragraphen 103, Absatz eins, Ziffer 3,, 292, 293, 294, 296 und 298 ASVG einen Bescheid, mit dem S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Untersuchungshaft. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 10. 3. 2000 wurde er zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die erlittene Vorhaft vom 3. 8. 1999, 17.00 Uhr, bis 10. 3. 2000, 13.00 Uhr, wurde gemäß § 38 StGB auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Seit 10. 3. 2000 befindet sich der Kläger in Strafhaft. Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Unt... mehr lesen...
Begründung: Der am 17. 9. 1943 geborene Kläger beantragte am 29. 5. 2000 die Zuerkennung der Invaliditätspension. Ab 22. 6. 2000 bezog der Kläger Krankengeld (S 6.867,-- bzw EUR 499,04 monatlich). Mit rechtskräftigem Bescheid vom 2. 2. 2001 hat die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension ab 1. 6. 2000 anerkannt. Die Pension wurde mit monatlich S 9.887 (EUR 718,52) ab 1. 6. 2000 sowie mit monatlich S 9.966,10 (EUR 724,26) ab 1. 1. 2001 festgesetzt. Für den Ze... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Pflicht zum Rückersatz einer angeblich zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung (Alterspension) gemäß § 65 Abs 1 Z 2 ASGG. Die Klägerin begehrt in ihrer Klage, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, von einer Neubemessung der Alterspension und der Rückforderung des Betrages von S 1.772,30 Abstand zu nehmen. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und die Verpflichtung der Klägerin zur Rückzahlung eines... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 46, Absatz eins, A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der Ansicht des Revisionswerbers nicht zulässig. In der Entscheidung SSV-NF 2/1 = JBl 1988, 473 hat der Oberste Gerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls dann, wenn Gegenstand der Sozialrechtssache ausschließlich der Streit über die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung ist, keine "wiederkehrende Leistung" im Sinne d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 253b Abs 2 ASVG und die Rückzahlungspflicht des Klägers zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß Paragraph 253 b, Absatz 2,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus dem Revisionsantrag folgt, dass sich die außerordentliche Revision des Klägers gegen die Bejahung der Rückersatzpflicht im Gesamtausmaß von S 29.154,40 richtet. Im hierin enthaltenen Umfang von S 14.798,54 ist sie daher schon deshalb zurückzuweisen, weil das Ersturteil in diesem Umfang mangels Berufung durch den Kläger in Teilrechtskraft erwuchs und demzufolge auch nicht mehr Gegenstand des Berufungsurteils war. I... mehr lesen...
Norm: ASVG §107BSVG §73B-KUVG §49GSVG §76
Rechtssatz: Die Grundsätze des Judikats 33 neu (SZ 11/86) können im Zusammenhang mit der in mehreren Sozialversicherungsgesetzen ausdrücklich geregelten Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen (§ 107 ASVG, § 76 GSVG, § 72 BSVG, § 49 B-KUVG ua) keine Anwendung finden. Hat ein Zahlungsempfänger einen im Gesetz vorgesehenen Rückforderungstatbestand verwirklicht, kann er sich nicht mehr auf Gutgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach die beklagte Partei gemäß § 107 Abs 1 ASVG zur Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Alterspension und Ausgleichszulage berechtigt ist, weil die Klägerin den Überbezug durch bewusste Verschweigung maßgebender Tatsachen, nämlich Aufenthalt in Strafhaft und U-Haft, herbeigeführt hat, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von den Beklagten als eingeantwortete Erben nach dem am 6. 1. 1998 verstorbenen Versicherten Josef S***** zur ungeteilten Hand die Zahlung des Betrages von S 2.698,50 sA als Pflegegeldübergenuss des Versicherten. Sie hätten die unbedingte Erbserklärung abgegeben, sodass sie für die Verbindlichkeiten des verstorbenen Versicherten gemäß § 801 ABGB haften. Der Versicherte habe Pflegegeld bezogen. Infolge seines Todes am 6. 1. 1998 und des be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9. 1. 1958 geborene Kläger wurde am 11. 4. 1982 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Ihm wurde von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter mit 1. 11. 1982 eine Invaliditätspension und mit 15. 9. 1984 auf Grund einer durch die Eheschließung bewirkten Richtsatzerhöhung auch eine Ausgleichszulage gewährt. Bei deren Bemessung wurde nur das Pensionseinkommen des Klägers berücksichtigt, nicht jedoch die monatliche Rente von S 10.462, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog vom Arbeitsamt seit 1992 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Von der beklagten Partei bezog die Klägerin vom 4. 5. 1995 bis 16. 5. 1995 Krankengeld in Höhe von insgesamt S 1.912,-- und vom 17. 5. 1995 bis 3. 1. 1996 Wochengeld in Höhe von insgesamt S 61.430,--. Die Klägerin ist seit 17. 6. 1994 mit Josef T***** verheiratet. Dieser führt eine KFZ-Reparaturwerkstätte und einen KFZ-Handel. Am 14. 10. 1995 gebar die Klägerin ein Kind. Seit ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits im Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. 2. 1999 dargelegt wurde, betrifft das hier zu beurteilende Klagebegehren nur die Frage der Verpflichtung zum Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung (§ 65 Abs 1 Z 2 ASGG), sodaß die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig ist. Das Berufungsgericht hat mit Beschluß vom 16. 3. 1999 sein Urteil du... mehr lesen...
Norm: ASVG §106ASVG §107BSVG §71BSVG §72
Rechtssatz: Sind die Leistungsansprüche des Versicherten im Wege der Legalzession auf den Sozialhilfeträger übergegangen, so ist dieser in die Rechte des Versicherten eingetreten und könnte nicht nur die Zuerkennung (Erhöhung) von Leistungen im Verfahren in Leistungssachen beantragen, sondern gilt auch als Zahlungsempfänger im Sinne der §§ 71 und 72 BSVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 ff GASGG §65 Abs1 Z2ASVG §107BSVG §72
Rechtssatz: Nicht jede Person, die eine Leistung eines Sozialversicherungsträgers in Empfang genommen hat, wird automatisch der Regelung des § 107 ASVG bzw des § 72 BSVG unterstellt. Ersatzpflichtig ist vielmehr außer dem Anspruchsberechtigten (Versicherten) selbst nur ein "sonstiger Leistungsempfänger im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, auf den gewisse Individualisierungsmerkmale zutre... mehr lesen...