Norm: ASVG §40ASVG §107
Rechtssatz: Dadurch, daß der zu meldende Sachverhalt dem Versicherungsträger schon bekannt ist, wird die Meldepflicht nicht aufgehoben. Nur wenn der Leistungsempfänger aus besonderen Gründen annehmen durfte, daß die Meldung auf das Vorgehen des Versicherungsträgers keinen Einfluß haben würde, wenn also etwa der Versicherungsträger schon zum Ausdruck gebracht hat, daß er die zu meldende Tatsache für nicht erheblich hält, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Haushalt lebt, bezieht von der beklagten Partei seit 25.11.1977 die Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid vom 7.2.1983 wurde ihm ab 1.3.1982 die Ausgleichszulage zur Pension gewährt. Auf der Rückseite des Bescheides befand sich eine Belehrung, in der darauf hingewiesen wurde, daß bei Bezahlung einer Ausgleichszulage Änderungen des Nettoeinkommens sowie Veränderungen der Einkünfte der im Richtsatz berücksichtigten Fami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. Juli 1960 geborene, seit Geburt geistig behinderte Kläger ist im Förderungsdorf Sollenau untergebracht. Mit Verfügung der NÖ. Landesregierung vom 3. Jänner 1979, VII/1-F-15.065/14-1978 wurde ihm Hilfe für Behinderte ab 1. Jänner 1979 durch Tragung der Kosten für die Unterbringung im Karl-Ryker-Dorf in Sollenau in der Höhe von S 528,-- täglich gewährt. Die beklagte Partei gewährte dem Kläger mit Bescheid vom 14. September 1978 über das 18. Lebensjahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger seit 1.5.1987 die Erwerbsunfähigkeitspension. Sie betrug im Jahr 1987 3.969,70 S. Mit Bescheid vom 3.11.1987 entschied sie, daß dem Kläger zu seiner Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.5.1987 eine Ausgleichszulage nicht gebührt. Sie ging bei Erlassung dieses Bescheides davon aus, daß die Ehefrau des Klägers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert zum 1.1.1979 von 296.000 S führt. Durch die Pension... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In seinem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension vom 19. Februar 1981 gab der Kläger unter anderem an, die selbständige Erwerbstätigkeit in der Land(Forst)wirtschaft (Eigengrund im Ausmaß von 6,077 ha) am 1. Februar 1981 durch Verpachtung aufgegeben zu haben. Er habe den Betrieb seit 9. November 1949 selbständig geführt und sei bis 9. August 1976 Eigentümer von 3/8, seit 10. August 1976 von 5/8 des Eigengrundes. Seit 27. Oktober 1975 seien die restlichen 3/8 vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte den (in der Folge nur mehr mit ihren Vornamen genannten) Klägern als ehelichen Kindern des am 18.1.1974 verstorbenen Versicherten Johann G***, und zwar Peter, geboren 5.8.1961, Gottfried, geboren 26.6.1964, Heide, geboren 21.10.1967, Konrad, geboren 12.1.1970, Gerd, geboren 1.4.1971, und Christine, geboren 30.1.1973, ab 1.2.1974 Waisenpensionen samt Ausgleichszulagen. Bei der Berechnung dieser Zulagen wurden Unterhaltsansprüche der... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107ASVG §368 Abs2GSVG §20GSVG §155
Rechtssatz: Der Leistungsempfänger oder Zahlungsempfänger muss dem Versicherungsträger schon den Beginn einer Erwerbstätigkeit anzeigen, auch wenn zu dieser Zeit noch nicht feststeht, in welcher Höhe ihm ein Einkommen zufließen wird. Der Versicherungsträger muss nämlich in die Lage versetzt werden, über die Gewährung der Leistung als Vorschuss zu entscheiden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §103ASVG §107ASVG §367 Abs2ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: Hat der Versicherte den Beginn seiner Erwerbstätigkeit angezeigt - wozu er verpflichtet ist -, ist der Versicherungsträger berechtigt, aber auch verpflichtet, die Leistung zunächst als Vorschuss zu erbringen. Sofern nicht auf Grund der zur Verfügung stehenden Unterlagen ein anderer Betrag wahrscheinlicher ist, wird für die Höhe des Vorschusses der Betrag der zuletzt gebühr... mehr lesen...
Norm: ASVG §107ASVG §354 Z2ASGG §65 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Höhe der Ausgleichszulage für den von der Rückforderung betroffenen Zeitraum ist nur eine Vorfrage des Rückforderungsanspruchs. Entscheidungstexte 10 ObS 341/88 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 10 ObS 341/88 Veröff: SSV-NF 3/12 10 ObS 141/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger auf Grund seines Antrags vom 17. Februar 1979 seit 1. März 1979 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. In dem Bescheid vom 9. April 1979 über die Gewährung der Alterspension stellte sie zugleich die dem Kläger ab 1. März 1979 gebührende Ausgleichszulage mit S 1.323,50 monatlich fest, wobei sie Einkommen des Klägers aus einem von ihm gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb berücksichtigte. Auf Grund d... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 25. Februar 1988 wurde die Ausgleichszulage des Klägers ab 1. Juli 1983 herabgesetzt und der bis 30. November 1987 entstandene Überbezug von 20.931 S zur Rückzahlung vorgeschrieben. Der Kläger begehrte, die beklagte Partei zur Gewährung der Ausgleichszulage ab 1. Juli 1983 im gesetzlichen Ausmaß, und zwar unter Berücksichtigung von nur 80 % des Pauschalsatzes des Wertes der freien Wohnung für seine Ehegattin zu verpflichten und von der Rückforderung e... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107
Rechtssatz: War dem Versicherten erst ab Jahresmitte bekannt, daß wegen der verbesserten wirtschaftlichen Lage der Unternehmen (an denen er als Kommanditist beteiligt ist) mit der Erzielung von für das Ruhen seiner Pension nicht unerheblichen Gewinnen gerechnet werden könne, liegt eine Verletzung der Meldepflicht auch dann nicht vor, wenn er zuvor seine erwarteten Einkommen mit Null prognostizierte. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 13.August 1987 stellte die beklagte Partei unter anderem fest, daß ab 1.Jänner 1985 (bis 31.Dezember 1985) von der monatlich 14.123,70 S betragenden Alterspension des Klägers monatlich 5.609 S nach § 94 ASVG ruhen und dadurch ein Überbezug von 76.169,80 S entstanden ist. Dieser wurde zum Rückersatz vorgeschrieben und in monatlichen Raten von 2.000 S von der laufenden Leistung in Abzug gebracht. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behaup... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107
Rechtssatz: Die Verletzung von Meldevorschriften bildet einen eigenen Rückforderungstatbestand, dessen Verwirklichung den Versicherungsträger zur Rückforderung verpflichtet. Entscheidungstexte 10 ObS 129/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 10 ObS 129/87 Veröff: SZ 60/276 = SSV-NF 1/69 10 ObS 234/00k Ents... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107GSVG §20GSVG §76
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch des Sozialversicherungsträgers gemäß § 107 ASVG besteht schon bei leicht fahrlässiger Verletzung der Meldevorschrift des § 40 ASVG. Für den Rückforderungsanspruch gemäß § 107 ASVG muss der Sozialversicherungsträger nur beweisen, dass eine Verletzung der Meldevorschrift des § 40 ASVG vorliegt. Sache des Versicherten ist es, nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden an d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 26.September 1986 setzte die beklagte Partei die mit Bescheid vom 10.März 1975 zur Invaliditätspension gewährte Ausgleichszulage ab 1.Mai 1986 auf monatlich S 5.413,20 herab und forderte den für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.Juni 1986 entstandenen Überbezug im Betrag von S 1.449,20 gemäß § 107 Abs. 1 ASVG zusammen mit dem für die Zeit vom 1.Oktober 1983 bis 31. Dezember 1983 gestundeten Überbezug von S 2.522 zurück. Gegen diesen Bescheid mit ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei, der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, die Rückerstattung von 101 000 S mit der Begründung: , daß die beklagte Partei auf die in den letzten drei Jahren anläßlich von Geschäften im Rahmen der sogenannten Messekompensation mindestens in der Höhe des Klagsbetrages an sie bezahlten Gebühren für Sonderleistungen keinen Anspruch gehabt habe. Zur Intensivierung des Außenhandels werde von den jeweiligen Landeskammern der gew... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 GASVG §104ASVG §107ASVG §354 ffJN §1 CIc
Rechtssatz: Der Anspruch des Sozialversicherten, der vorschußweise Krankengeld unter Verpflichtung zur Rückzahlung eines Überbezuges erhielt, auf Erstattung des irrig zurückgezahlten Übergenusses gehört nicht auf den ordentlichen Rechtsweg. Entscheidungstexte 2 Ob 388/69 Entscheidungstext OGH 08.01.1970 2 Ob 388/69 Ve... mehr lesen...
Nach seinem Vorbringen hat der Kläger von der Beklagten (Gebietskrankenkasse) in der Zeit vom 8. Jänner bis 29. November 1966 insgesamt 24.541.45 S an Krankengeld ausbezahlt erhalten. Dieser Betrag sei auf Grund einer von ihm rechtsirrtümlich erteilten Ermächtigung aus einer gegenüber seinem ehemaligen Dienstgeber in einem Arbeitsgerichtsprozeß ersiegten Forderung an die Beklagte refundiert worden, obwohl ein Rechtsanspruch der Beklagten auf Rückforderung des Krankengeldes nicht beste... mehr lesen...