Norm: KartG 2005 §40KartG 2005 §49 Abs2KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Amtsparteien sind zur Wahrung der ihnen übertragenen Aufgabe in ihren Parteirechten in keiner Weise eingeschränkt, sondern berechtigt, alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Antragsrechte und Rechtsbehelfe - so auch Rekurse in Gebührensachen - zu erheben. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.20... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §44KartG 2005 §40
Rechtssatz: Die Parteistellung der Amtsparteien ist nur eine rein verfahrensrechtliche; sie sind materiell Treuhänder der von ihnen gesetzlich wahrzunehmenden Interessen. Entscheidungstexte 16 Ok 13/04 Entscheidungstext OGH 11.10.2004 16 Ok 13/04 Beisatz: Sie können Rechtsmittel gegen Entscheidungen zu erheben, haben Recht auf Akteneinsicht, auf ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §36KartG 1972 §40KartG 1972 §80KartG 1972 §81 Abs1
Rechtssatz: Bei umfangreichen Verbandsempfehlungen kann es aus Gründen des Übersichtlichkeit zweckmäßig sein, das Registerblatt unterzuteilen. Entscheidungstexte Okt 46/73 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 Okt 46/73 Beisatz: Verbandsempfehlung der österreichischen Druckformenhersteller. (T1) Veröff: ÖBl 1974,67 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Die Bestimmung der Marktposition wird bei Gütern, deren Qualität vorweg, sei es durch Rechtsnorm, sei es durch Usance fixiert ist (Standardgütern), regelmäßig im Wege der Zugrundelegung von Umsatzmengen (ausgedrückt zB in Tonnen) bestimmbar sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann wird es nach den Umständen des Einzelfalles an Stelle der Umsatzmenge auf den Wert des Absatzanteiles, also a... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42KartG 1972 §43KartG 1972 §94
Rechtssatz: Wird von dem Unternehmen, das seine Registrierung als marktbeherrschendes Unternehmen beantragt hat, noch vor der Entscheidung über diesen Antrag die Streichung aus dem Kartellregister gemäß § 43 KartG mit der
Begründung: beantragt, das antragstellende Unternehmen sei erst durch ein nachträglich eingeholtes Gutachten zur Überzeugung gekommen, daß die Voraussetzungen des §... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §41
Rechtssatz: Nicht zu den Unternehmen, die einen Anteil am Inlandsmarkt besitzen, zählen solche Betriebe, die eine bestimmte Ware erzeugen und das Erzeugnis zur Herstellung einer anderen bestimmten Ware selbst verwenden und nur das Endprodukt auf dem Inlandsmarkt anbieten. Ein solches Unternehmen besitzt keinen Marktanteil für die zunächst erzeugte Ware, weil es die zunächst erzeugte Ware auf den Markt gar nich... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40. KartG 1972 §41
Rechtssatz: Nicht nur der Absatz bestimmter Waren, sondern auch das Anbieten bestimmter Leistungen ist bei der Beurteilung der marktbeherrschenden Stellung von Belang. Dabei kann auch die Summe von Einzelaufträgen, wenngleich sie im Einzelfall verschieden sind, doch gleichartige Leistungen im Sinne des § 41 KartG darstellen, nämlich dann, wenn die erzeugten Produkte (erbrachten Leistungen) sich unter Anlegun... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Anzahl der an der Versorgung des Inlandsmarktes beteiligten Unternehmen im Sinne des § 40 KartG 1972 ist auf ausländische Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen, weil nach der Fassung und dem Zweck des § 40 KartG nur inländische marktbeherrschende Unternehmen zu erfassen und in das Kartellregister einzutragen sind. Entscheidungstexte Okt ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Hinsichtlich des für die Anmeldung maßgeblichen Zeitraumes und bezüglich der Ware bestimmt § 42 Abs 2 KartG lediglich, daß die Anmeldung diejenigen genauen und erschöpfenden Angaben zu enthalten hat, die eine Beurteilung der im § 40 Abs 1 KartG genannten Voraussetzungen ermöglichen, besonders Angaben über die Höhe des Absatzes auf dem inländischen Markt und des davon auf das Unternehmen entfallende... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Für den Marktanteil eines Unternehmens können verschiedene Berechnungsmaßstäbe in Betracht kommen. Solche Maßstäbe können die Menge, das Gewicht, das Hohlmaß, Raumeinheiten, wie Quadratmeter oder Kubikmeter, Nutzwerte, wie etwa Wärmeeinheiten, die Stückzahl, der Verkaufswert der gelieferten Waren oder der erbrachten Leistungen bilden (Dittrich, Die Anmeldung marktbeherrschender Unternehmen zum Kart... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40
Rechtssatz: Für den zu berücksichtigenden Raum ergibt sich auf Grund der Bestimmmungen des § 40 Abs 1 und 2 KartG, daß der gesamte inländische Markt maßgeblich ist und daß auch auf die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmen Bedacht zu nehmen ist. Entscheidungstexte Okt 25/73 Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 25/73 Veröff: ÖBl 1974,17 = GesRZ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Wenngleich § 42 KartG 1972 demonstrativ die Angabe über die Höhe des Absatzes als maßgebend anführt, so können in der einschlägigen Branche auch andere Maßstäbe ausschlaggebend sein. Entscheidungstexte Okt 25/73 Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 25/73 Veröff: GesRZ 1974,50 (hier kritisch Hoffmann) ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40
Rechtssatz: Der Markt und der Marktanteil werden durch drei Determinanten bestimmt, nämlich Ware, Raum und Zeit. Entscheidungstexte Okt 25/73 Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 25/73 Veröff: ÖBl 1974,17 (hiezu kritisch Hofmann, Komplikationen bei der Registrierung marktbeherrschender Unternehmen GesRZ 1974,50) Okt... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Als Unternehmen ist eine organisierte Erwerbsgelegenheit anzusehen (Klang, Kommentar 2.Auflage II 39, Hämmerle, Handelsrecht 2.Auflage I 91 f, SZ 43/197, DREVBl 1943/105, 5 Ob 191/72 ua). Die österreichische Rundfunkgesellschaft, die eine eigene Preispolitik betreibt, ist als marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne des § 40 KartG anzusehen. Sie ist kein Monopolbetrieb und daher anmeldepflichtig. ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §81
Rechtssatz: Zur Feststellung der Identität des marktbeherrschenden Unternehmens bedarf es lediglich der Anführung der Firma des Unternehmens und der Ware (Leistung), bei deren Absatz dem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung zukommt; daß weitere Hinweise, etwa auf gesellschaftsrechtliche Verflechtungen (Zusammenschlüsse) aufzunehmen seien, bestimmt das Gesetz nicht. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40UrhG §23
Rechtssatz: AKM - Registrierung. Entscheidungstexte Okt 41/73 Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 41/73 Veröff: ÖBl 1974,16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063771 Dokumentnummer JJR_19731130_OGH0002_000OKT00041_7300000_001 mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42KartG 1972 §49
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 49 KartG ein, ist § 42 Abs 1 KartG erweiternd auszulegen, weil es keinen einzelnen Unternehmer gibt. Es sind dann die an einem Zusammenschluß oder einem diesem gleichzustellenden Rechtsverhältnis beteiligten Unternehmen, die auf dem Markt auftreten, zur Anmeldung des marktbeherrschenden Unternehmens verpflichtet. Unter Bedachtnahme auf den Sinn dieser ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §36KartG 1972 §40KartG 1972 §80KartG 1972 §81 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein und dieselbe gesetzliche Interessenvertretung mehrere Verbandsempfehlungen registrieren läßt, so ist für jede Empfehlung ein gesondertes Registerblatt mit einer - jeweils neuen - Registerzahl zu verwenden. Für ein marktbeherrschendes Unternehmen ist, mag es auch für mehrere Waren oder Leistungen marktbeherrschend sein, gemäß § 80 KartG nur EIN Registerblatt... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §36dKartG 1972 §40KartG 1972 §128
Rechtssatz: Bei einem als marktbeherrschenden zum 01.01.1973 im Kartellregister eingetragenen Unternehmen hat bei der amtswegigen Übertragung in das auf Grund des KartG 1972 zu führende Register die Eintragung der Höhe des Marktanteiles zu unterbleiben. Entscheidungstexte Okt 9/73 Entscheidungstext OGH 08.05.1973 Okt 9/73 Ver... mehr lesen...