Norm
KartG 1972 §40Rechtssatz
Nicht zu den Unternehmen, die einen Anteil am Inlandsmarkt besitzen, zählen solche Betriebe, die eine bestimmte Ware erzeugen und das Erzeugnis zur Herstellung einer anderen bestimmten Ware selbst verwenden und nur das Endprodukt auf dem Inlandsmarkt anbieten. Ein solches Unternehmen besitzt keinen Marktanteil für die zunächst erzeugte Ware, weil es die zunächst erzeugte Ware auf den Markt gar nicht anbietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063689Dokumentnummer
JJR_19731217_OGH0002_000OKT00044_7300000_001