Norm
KartG 1988 §44Rechtssatz
Die Parteistellung der Amtsparteien ist nur eine rein verfahrensrechtliche; sie sind materiell Treuhänder der von ihnen gesetzlich wahrzunehmenden Interessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0123282Im RIS seit
10.11.2004Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013