Norm
KartG 1972 §40Rechtssatz
Für den zu berücksichtigenden Raum ergibt sich auf Grund der Bestimmmungen des § 40 Abs 1 und 2 KartG, daß der gesamte inländische Markt maßgeblich ist und daß auch auf die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmen Bedacht zu nehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063755Dokumentnummer
JJR_19731130_OGH0002_000OKT00025_7300000_004