RS OGH 1973/11/30 Okt30/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1973
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Norm

KartG 1972 §40
KartG 1972 §81

Rechtssatz

Zur Feststellung der Identität des marktbeherrschenden Unternehmens bedarf es lediglich der Anführung der Firma des Unternehmens und der Ware (Leistung), bei deren Absatz dem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung zukommt; daß weitere Hinweise, etwa auf gesellschaftsrechtliche Verflechtungen (Zusammenschlüsse) aufzunehmen seien, bestimmt das Gesetz nicht.

Entscheidungstexte

  • Okt 30/73
    Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 30/73
    Veröff: ÖBl 1974,16

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063699

Dokumentnummer

JJR_19731130_OGH0002_000OKT00030_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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