Norm
WEG §15 Abs1 Z5Rechtssatz
Dem wegen grober Vernachlässigung der ihm obliegenden Pflichten durch einen anderen zu ersetzende Verwalter kommt in dem darüber zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft durchgeführten Verfahren gemäß § 26 Abs 2 Z4 WEG insoweit Parteistellung zu, als das Verfahren seine Abberufung betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042113Dokumentnummer
JJR_19870120_OGH0002_0050OB00165_8600000_001