Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss ausgesprochen, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer (richtig: Eigentümergemeinschaft) der Liegenschaft EZ ***** GB ***** I) in seinem Punkt 1, mit dem die Wohnungseigentümerschaft (richtig: Eigentümergemeinschaft) den Verwaltungsvertrag mit der Hausverwaltung A***** & S***** KEG aus wichtigem Grund gemäß § 21 Abs 3 1. Fall WEG 2002 kündigt, rechtswirksam, und II) in Punkt 2, mit dem die Wohnungseigentümergemeinschaft ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zu 156/2820 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an einer Wohnung untrennbar verbunden ist. Die Kläger sind Eigentümer von 2044 der übrigen 2664 Anteile. Von der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft wurde wegen offener Betriebskosten für die Monate Juli, August, September und Oktober 2007 gegen den Beklagten bei einem Bezirksgericht Klage über 986,96 EUR sA eingebracht und gegen ihn ein rechtskräftiger und vollstreckbare... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 25/472 Anteilen grundbücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft EZ 581 GB *****, Grundstücksadresse *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W10. Der Erstantragsgegner ist zu 114/472 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft, die Zweitantragsgegnerin zu 119/472 Anteilen, die Drittantragsgegnerin zu 107/472 Anteilen, der Viertantragsgegner zu 53/472 Anteilen und die Fünftantragsgegnerin zu 54/472 Anteilen. Eine Vergrößerung der Mite... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs3WEG 2002 §24 Abs4WEG 2002 §24 Abs6
Rechtssatz: Im Fall der Beschlussanfechtung wegen behaupteten Fehlens der erforderlichen Mehrheit hat das Gericht bei der Überprüfung dieses Anfechtungsgrundes nach Beurteilung der maßgeblichen Vorfrage (unrichtige Stimmauszählung, unzulässiger Stimmrechtsausschluss, Berücksichtigung der Stimmen Ausgeschlossener oder außerhalb einer Abstimmungseinheit stehender Wohnungseigentümer, Irrtum... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihr Räumungsbegehren zuletzt auf einen Mietzinsrückstand seit Jänner 2004. Eine Ausdehnung des Klagebegehrens um den nach ihrem Vorbringen aushaftenden Betrag nahm sie nicht vor. Der Beklagte bestritt den Mietzinsrückstand und machte als Gegenforderung Honorar für Architektenleistungen geltend. Das Erstgericht stellte mit Beschluss gemäß § 33 MRG fest, dass die monatlichen Mietzinse für den Zeitraum zwischen Jänner 2004 bis einschließlich Juli 2005 i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kündigte der Beklagten die von ihr gemietete Wohnung ua aus dem Grunde des § 30 Abs 2 Z 1 MRG auf. Der Kläger bezifferte den aushaftenden Mietzinsrückstand im erstinstanzlichen Verfahren zuletzt mit EUR 1.496,76. Der Kläger kündigte der Beklagten die von ihr gemietete Wohnung ua aus dem Grunde des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer eins, MRG auf. Der Kläger bezifferte den aushaftenden Mietzinsrückstand im erstinstanzlichen Verfahren zuletzt mit EUR 1.496,76. Die... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluss wurde dem Klagevertreter am 10. 3. 2003 zugestellt. Der (als außerordentliches Rechtsmittel zu qualifizierende - siehe den Beschluss des Rekursgerichtes vom 29. 4. 2003, mit dem der Antrag der klagenden Partei gemäß § 508 Abs 1 ZPO auf Abänderung des Ausspruches der Unzulässigkeit des Revisionsrekurses durch das Rekursgericht zurückgewiesen wurde) Revisionsrekurs der klagenden Partei wurde am 7. 4. 2003 zur Post gegeben. Der angefochtene Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellen die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****dar. Sie begehren von der beklagten Wohnungseigentümerin zuletzt an rückständigen Hausbewirtschaftungskosten für den Zeitraum Mai 1991 bis Juni 1996 den Betrag von S 1,118.731,58 sA. Die Kläger seien gegenüber der Beklagten mit dem Klagsbetrag insofern in Vorlage getreten, als die angesparte Instandhaltungsrücklage damit belastet worden sei. Hinsichtlich der Miteigentümer S***** KG (Anteil 1... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluss wurde dem Klagevertreter am 7. 8. 2001 zugestellt. Der außerordentliche Revisionsrekurs der klagenden Partei wurde am 11. 9. 2001 zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist verspätet. Rekurse gegen Beschlüsse nach § 33 Abs 2 MRG über die Höhe des Mietzinsrückstandes gehören nicht zu den in § 521a Abs 1 ZPO aufgezählten Fällen, in denen das Rekursverfahren zweiseitig ist (RIS-Ju... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** und Wohnungseigentumsorganisatorin der Wohnhausanlage ***** in *****. Die Beklagten sind aufgrund des Anwartschaftsvertrages vom 22. 6. 1992 Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnung top Nr 1 in diesem Haus. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 3,111.100 vereinbart, der sich aus S 388.100 Grundkosten, S 2,527.600 Baukosten Preisbasis März 1991 und aus S 195.400 Aufschließungskosten zus... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs2 B2MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Da § 24 Abs 4 WEG jenen Bestimmungen nachgebildet wurde (§ 21 Abs 2 MG sowie § 33 Abs 2 und 3 MRG), für die sich bereits ein festes Begriffsverständnis des "geschuldeten Betrages" herausgebildet hatte, ist dem Gesetzgeber des WEG die bewußte Beibehaltung dieser Wertvorstellungen im neuen Regelungsbereich zu unterstellen; eine abweichende Auslegung wäre kaum zu rechtfertig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Daß § 24 Abs 4 WEG in den "noch geschuldeten Beträgen" alle den Wohnungseigentumsorganisatoren zustehenden Leistungen erfaßt, ist nicht so zu verstehen, daß auch Nebengebühren wie Verzugszinsen oder Kosten darunterfallen und der Wohnungseigentumsbewerber (beziehungsweise Wohnungseigentümer) den Räumungsanspruch des Organisators nur durch die Begleichung aller unstrittigen Verbindlic... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 1975 §19WEG 2002 §24 Abs4WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Zu Recht weisen Faistenberger/Barta/Call auf die Problematik hin, die mit der Rückwirkung einer Nutzwertänderung auf die Willensbildung der Wohnungseigentumsgemeinschaft verbunden wäre. Wegen eben dieser Problematik wäre möglicherweise sogar die Rückwirkung einer Grundbuchsberechtigung in dem in § 12 Abs 3 WEG normierten Ausnahmsfall in Frage zu... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 1975 §19 Abs1 Z2WEG 1975 §19 Abs2WEG 2002 §24 Abs4
Rechtssatz: Die Rechtssicherheit gebietet ein Festhalten am formalen Grundbuchsstand, auch wenn damit eine behördliche Nutzwertfestsetzung hinsichtlich der Verteilung von Liegenschaftsaufwendungen schwächere Wirkungen entfaltet als eine schriftliche Einigung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin macht als erhebliche Rechtsfragen geltend: a) Nichtigkeit des Verfahrens, weil nicht alle Miteigentümer dem Verfahren beigezogen worden seien; b) Fehlen von Feststellungen darüber, ob die das Kündigungsschreiben vom 22.September 1988 unterfertigenden Hausvertrauensleute hiezu bevollmächtigt waren bzw wann ein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluß gefaßt wurde; c) Nichtablauf der fünfjährigen Frist d... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §18WEG 1975 §18 Abs1 Z2WEG 2002 §24 Abs4
Rechtssatz: Maßgebend für die Mehrheitsbildung sind die im Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich gegebenen Miteigentumsanteile. Ob sich diese in Zukunft allenfalls ändern könnten, ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 5 Ob 1086/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 5 Ob 1086/92 Veröff: WoBl 1993,77 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Sturzgasse 1c im 14. Wiener Gemeindebezirk; der Beklagte ist Mieter der in diesem Haus gelegenen Geschäftslokale top Nr. 7 und 26. Der Kläger kündigte dem Beklagten wegen eines Mietzinsrückstandes (uzw. der Differenzbeträge aus vereinbarter Wertsicherung für die Zeit von September 1984 bis Jänner 1987) die Geschäftslokale top Nr. 7 (AZ 4 K 25/87 = 4 C 116/87b; Mietzinsrückstand S 6.461,98 s.A.) und top Nr. 26 (AZ 4 K 24/87... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2ZPO §521aWEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Rekurse gegen Beschlüsse nach § 33 Abs 2 MRG über die Höhe des Mietzinsrückstandes gehören nicht zu den § 521 a Abs 1 ZPO aufgezählten Fällen, in denen das Rekursverfahren zweiseitig ist. Entscheidungstexte 8 Ob 675/89 Entscheidungstext OGH 14.12.1989 8 Ob 675/89 5 Ob 126/00s ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende gemeinnnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H. ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1827 II KG Lienz. Sie hat auf dieser Liegenschaft eine Eigentumswohnungsanlage errichtet. Auf Grund des zwischen den Streitteilen geschlossenen Eigentumswohnungsvertrages vom 12.12.1980 benützt die Beklagte die im 2.Stock des Hauses Lienz, Schloßgasse 42 gelegene Wohnung top.Nr.8, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Balkon und Kellerabteil, samt dem Tiefg... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §22 Abs1 Z1WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte dem säumigen Wohnungseigentumsbewerber oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit, den geschuldeten Betrag nachzuzahlen und damit die Abweisung der Klage des Wohnungseigentumsorganisators zu erwirken, auch im Falle des § 24 Abs 4 WEG unabhängig davon einräumen, ob die Höhe der vom Wohnungseigentumsbewerber oder Wohnungseigentümer noch zu leistenden Zahlungen strittig is... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Der Wohnungseigentumsorganisator kann nicht nur wegen der in § 23 Abs 2 WEG genannten Beträge, sondern wegen jeglicher fälliger Forderung aus dem Vertrag zurücktreten. Entscheidungstexte 5 Ob 46/86 Entscheidungstext OGH 15.04.1986 5 Ob 46/86 Veröff: EvBl 1987/90 S 336 5 Ob 2365/... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaWEG §24 Abs4
Rechtssatz: Bildet eine Garage mit der Wohnung eine wirtschaftliche Einheit, so bezieht sich die Rücktrittserklärung ( vom Wohnungseigentumsvertrag) hinsichtlich der Wohnung auch auf die Garage, auch wenn hinsichtlich der Garage ein gesonderter Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden war. Entscheidungstexte 5 Ob 36/81 Entscheidungstext OGH 21.12... mehr lesen...
Norm: WBFG §2 Abs2WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Bestimmungen der Gesamtbaukostenverordnungen und Ausstattungsverordnungen zum WBFG, wonach sich die angemessenen Gesamtbaukosten um die Umsatzsteuer erhöhen, soweit diese vom Förderungswerber nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, bleiben auf die Gestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen Wohnungseigentumswerber und Wohnungseigentumsorganisator ohne Einfluß. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Das Rücktrittsrecht des Wohnungseigentumsorganisators erweiternde Vertragsbestimmungen sind unwirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 52/81 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 52/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0083414 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: WEG §24 Abs4 Satz1WEG 2002 §36 Abs2ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Unterlassung der Beschlussfassung nach § 24 Abs 4 Satz 1 WEG ist ein bloßer Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 5 Ob 53/81 Entscheidungstext OGH 09.03.1982 5 Ob 53/81 5 Ob 36/81 Entscheidungstext OGH 21.12.1982 5 Ob 36/81 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: § 24 Abs4 WEG hat den Zweck, dem Wohnungseigentümer durch die Klarstellung, welche Beträge er an zahlenmäßig bestimmt vereinbarten Grundkosten, Baukosten und sonstigen Kosten (§ 23 Abs 2 WEG) dem Wohnungseigentumsorganisator schuldet, vor Schluß der Verhandlung erster Instanz noch eine Möglichkeit zu verschaffen, wenn auch mit Kostenfolgen durch vollständige Zahlung des geschuldeten Betrages die Abweisung de... mehr lesen...