Norm
WBFG §2 Abs2Rechtssatz
Bestimmungen der Gesamtbaukostenverordnungen und Ausstattungsverordnungen zum WBFG, wonach sich die angemessenen Gesamtbaukosten um die Umsatzsteuer erhöhen, soweit diese vom Förderungswerber nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, bleiben auf die Gestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen Wohnungseigentumswerber und Wohnungseigentumsorganisator ohne Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0082829Dokumentnummer
JJR_19820323_OGH0002_0050OB00052_8100000_001