RS OGH 1982/3/23 5Ob52/81

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Veröffentlicht am 23.03.1982
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Norm

WBFG §2 Abs2
WEG 1975 §23 Abs2
WEG 1975 §24 Abs4

Rechtssatz

Bestimmungen der Gesamtbaukostenverordnungen und Ausstattungsverordnungen zum WBFG, wonach sich die angemessenen Gesamtbaukosten um die Umsatzsteuer erhöhen, soweit diese vom Förderungswerber nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, bleiben auf die Gestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen Wohnungseigentumswerber und Wohnungseigentumsorganisator ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 52/81
    Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 52/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0082829

Dokumentnummer

JJR_19820323_OGH0002_0050OB00052_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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