Norm
ABGB §918 IVaRechtssatz
Bildet eine Garage mit der Wohnung eine wirtschaftliche Einheit, so bezieht sich die Rücktrittserklärung ( vom Wohnungseigentumsvertrag) hinsichtlich der Wohnung auch auf die Garage, auch wenn hinsichtlich der Garage ein gesonderter Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018355Dokumentnummer
JJR_19821221_OGH0002_0050OB00036_8100000_001