RS OGH 1982/12/21 5Ob36/81

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Veröffentlicht am 21.12.1982
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Norm

ABGB §918 IVa
WEG §24 Abs4

Rechtssatz

Bildet eine Garage mit der Wohnung eine wirtschaftliche Einheit, so bezieht sich die Rücktrittserklärung ( vom Wohnungseigentumsvertrag) hinsichtlich der Wohnung auch auf die Garage, auch wenn hinsichtlich der Garage ein gesonderter Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden war.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 36/81
    Entscheidungstext OGH 21.12.1982 5 Ob 36/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018355

Dokumentnummer

JJR_19821221_OGH0002_0050OB00036_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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