RS OGH 1996/11/26 5Ob2365/96x, 5Ob126/00s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

MG §21 Abs2 B2
MRG §33 Abs2
MRG §33 Abs3
WEG 1975 §24 Abs4

Rechtssatz

Da § 24 Abs 4 WEG jenen Bestimmungen nachgebildet wurde (§ 21 Abs 2 MG sowie § 33 Abs 2 und 3 MRG), für die sich bereits ein festes Begriffsverständnis des "geschuldeten Betrages" herausgebildet hatte, ist dem Gesetzgeber des WEG die bewußte Beibehaltung dieser Wertvorstellungen im neuen Regelungsbereich zu unterstellen; eine abweichende Auslegung wäre kaum zu rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106121

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0050OB02365_96X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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