RS OGH 1991/7/5 5Ob60/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1991
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Norm

ABGB §1431 A
WEG §16
WEG §17

Rechtssatz

Die Entgegennahme von Rücklagebeiträgen zur Auffüllung des Rücklagenkontos bereichert nicht den Verwalter, weil sie für die Miteigentümer erfolgte. Ihnen gehören die "Gemeinschaftsgelder"; sie stehen nicht einmal treuhändig im Eigentum des Verwalters.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033840

Dokumentnummer

JJR_19910705_OGH0002_0050OB00060_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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