Norm
WEG 1975 §13aRechtssatz
Durch die Verwalterbestellung werden die Verwaltungsrechte des einzelnen Miteigentümers auf die Selbsthilfe nach § 13a Abs 2 WEG sowie die Abwehr von Übergriffen einzelner Wohnungseigentümer und die der Mehrheit auf Weisungen an den Verwalter reduziert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107884Dokumentnummer
JJR_19970610_OGH0002_0050OB00189_97Y0000_002