B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht die Klage auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Geschäftslokals der Beklagten Top 2, 5, 6 im Hause ***** Wien, durch Entfernung einer errichteten Zwischendecke wegen Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges zurück. Die Klägerin brachte vor, die erstbeklagte Mieterin habe nach ihrem Einzug im Jahr 1990 Umbauarbeiten im Bestandobjekt durchführen lassen. Erst im Zuge dringender Reparaturarbeite... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Prof. M*****, vertreten durch Dr. Elmar Kresbach, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin P***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Themmer, Toth und Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen § 9 iVm § 37 Abs 1 Z 6 MRG, ... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art28EG Amsterdam Art49EGV Maastricht Art30EGV Maastricht Art59MRG §9MRK Art10 II4MRG allgGRC Art11
Rechtssatz: Das individuelle Recht auf Nutzung der Empfangsmöglichkeiten einer Parabolantenne darf auch im Mietrecht nur jenen Beschränkungen unterworfen werden, die ihm durch gemeinschaftsrechtlich anerkannte, höherwertige Allgemeininteressen gesetzt sind. Auch für die Parteien eines Mietverhältnisses hat zu gelten, dass die M... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht das Begehren des Vermieters, festzustellen, die Mieterin sei schuldig den früheren Zustand der Wohnung dadurch wiederherzustellen, dass sie an den Türstöcken die Türangeln wieder anbringen lasse und die Türen einhänge und sie sei weiters schuldig, in Zukunft solche Veränderungen zu unterlassen, ab. Ausgehend von denen auf Seiten 2 und 3 der Sachbeschlussausfertigung (= Aktenseite 63 - 65) wiedergegebenen Tatsachenf... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: Aushängen und Zwischenlagerung der Türblätter auch außerhalb des Mietobjektes oder der Liegenschaft ist unwesentliche Veränderung. Sie bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Entscheidungstexte 40 R 117/01d Entscheidungstext LG für ZRS Wien 12.06.2001 40 R 117/01d European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist seit 1972 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das Dr. Wilhelm T***** gehörte. Sie hat auf dem Dach des Hauses von der Firma K***** zwei Parabolspiegelantennen für den Fernsehempfang von Satellitenprogrammen montieren lassen, und zwar die erste - mit Zustimmung ihres Vermieters - am 21. 4. 1993, die zweite - ohne Zustimmung des Vermieters - am 30. 6. 1993. Die beiden auf einem Mast montierten Parabolspiegel sind zwar von der Straße aus sichtb... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 37, Absatz 3,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass die Errichtung eines hydraulischen Personenaufzugs zur Verbindung der auf zwei unterschiedlichen Geschoßebenen situierten Verkaufsräumlichkeiten der Antragstellerin deren wichtigem Interesse dient, haben die Vorinstanzen zutreffend erkannt. Es stimmt, dass der Mieter darüber hinaus nachzuweisen hat, dass die von ihm beabsichtigte Änderung auch der Übung des Verkehrs entspricht. Um in einem solchen Fall die erste Ta... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: ABGB §346 AABGB §859ABGB §861ABGB §863 HMRG §9
Rechtssatz: Bestimmungen des MRG, die dem Mieter bestimmte Rechte einräumen, sind grundsätzlich spezial- gesetzliche Einschränkungen der im allgemeinen bürgerlichen Recht vorgesehenen Vertragsfreiheit, weil nur so die zwangswirtschaftliche Ordnung des Mietrechtes im Interesse der Zielvorstellungen desselben durchgesetzt werden kann. Dies bedeutet, daß auch die dem Mieter in § 9 MRG eingeräu... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: Die im streitigen Verfahren gegen die Antragsteller ergangenen Urteile auf Beseitigung der Satellitenempfangsanlage und Unterlassung der Neuerrichtung einer solchen stehen einem nunmehr von den Antragstellern gestellten Begehren auf Belassung der angebrachten Parabolspiegelantenne nicht entgegen, weil die damaligen Entscheidungen auf Grund eines anderen Sachverhaltes ergingen, nämlich der fehlenden Zustimmung der Antrag... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §9MRG §37 Abs1 Z5MRG §37 Abs1 Z6MRG §38
Rechtssatz: Die Baubehörde ist zu Anträgen betreffend die Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten (§ 37 Abs 1 Z 5 MRG in Verbindung mit § 8 Abs 2 MRG) nicht zu hören; dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut des § 38 MRG, der in Z 1 die in § 37 Abs 1 Z 2 MRG umschriebene Durchführung von Erhaltungsarbeiten un... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §37 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 6 MRG ist nicht zu beurteilen, ob die Anbringung einer Antenne eine Anzeige an die Baubehörde oder gar eine Bewilligung durch dieselbe erforderlich macht. Nur dann, wenn es ausgeschlossen wäre, eine notwendige Zustimmung der Baubehörde zu erlangen, kann der Vermieter nicht dazu verhalten werden, einem Bauvorhaben, dem von vornherein Vorschriften der Bauordnung entgegenstehen... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 3-7 MRG ist lediglich die aktuelle Sachlage zu beurteilen; möglicherweise in Zukunft geäußerte gleichartige Wünsche anderer Mieter sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 87/94 Entscheidungstext OGH 20.09.1994 5 Ob 87/94 European Case Law... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 9 MRG betrifft nur Veränderungen innerhalb des Mietgegenstandes. Entscheidungstexte 7 Ob 613/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 7 Ob 613/93 Veröff: EvBl 1993/98 S 507 5 Ob 87/94 Entscheidungstext OGH 20.09.1994 5 Ob 87/94 Vgl auch; Beisatz: Veränderungen im Rahmen des § 9 A... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: § 9 MRG deckt nicht auch Veränderungen des Umfanges des Mietgegenstandes. Entscheidungstexte 7 Ob 613/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 7 Ob 613/93 Veröff: EvBl 1994/98 S 507 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069567 Dokumentnummer JJR_19931110_OG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin, Mieterin einer Wohnung in einem Haus mit reich gegliederter historischer Fassade, brachte ohne Zustimmung der Eigentümer an der Außenfassade eine Parabolspiegelantenne mit einem Durchmesser von zirka 150 cm an. Sie wurde von den Vorinstanzen zur Entfernung dieses Parabolspiegels verurteilt, weil die Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 6 MRG für eine diesbezügliche Duldungspflicht der Vermieter nicht gege... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §9MRG §9 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Bestimmung des § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieht § 9 Abs 1 Z 6 MRG keine Interessenabwägung vor. Der Vermieter kann die Zustimmung bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen des § 9 MRG zur Anbringung von Einrichtungen für den Hörfunkempfang und Fernsehempfang nur dann nicht verweigern, wenn mit der beabsichtigen Maßnahme keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses verbund... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen behaupten, Hauptmieter der Wohnungen top. 4 und 5 des Hauses W*****gasse Nr. 14 in Wien zu sein, das im Eigentum der Antragsgegner steht. Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses im Jahr 1939 hätten diese Wohnungen die Ausstattungskategorie D aufgewiesen; nunmehr wäre eine der Wohnungen (top. 5) in die Ausstattungskategorie C einzustufen. Die beiden Wohnungen hätten ursprünglich zusammengehört und seien durch eine Tür verbunden gewesen. Bei der ... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch die Zusammenlegung von Wohnungen dem § 9 MRG zu unterstellen und zu prüfen, ob die dort normierten Voraussetzungen für die Duldungspflicht des Vermieters vorliegen. Maßgebend in diesem Zusammenhang ist, ob die beiden Wohnungen ein einheitliches Mietobjekt bilden, weil sich die Duldungspflicht des Vermieters gemäß § 9 MRG nur auf Veränderungen "des Mietgegenstandes" bezieht. Ent... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: § 9 MRG legt die Voraussetzungen fest, unter denen ein Vermieter im Anwendungsbereich des MRG selbst wesentliche Veränderungen (Verbesserungen) des Mietgegenstandes durch den Hauptmieter hinnehmen muß, gesteht also dem Hauptmieter von vornherein ein Veränderungsrecht zu. Mit derartigen Veränderungen sind - wie das Klammerzitat zeigt - in erster Linie Verbesserungen gemeint, doch sind dem Hauptmieter nach der eigentümli... mehr lesen...
Norm: MRG §9
Rechtssatz: § 9 Abs 2 Z 1 MRG gilt nicht für Geschäftsräumlichkeiten. Entscheidungstexte 5 Ob 1081/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 1081/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069564 Dokumentnummer JJR_19911126_OGH0002_0050OB01081_9100000_001 mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Thomas T*****, Eiskonditor, ***** Klagenfurt, T*****straße 100, vertreten durch Dr.Karl Safron ua, Rechtsanwälte in Klagenfurt, wider den Antragsgegner Erich W*****, Kaufmann, ***** Klagenfurt, T*****straße... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Bewegt sich die Beurteilung des Rekursgerichtes, ob eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses durch die (hier vom Mieter) beabsichtigte Maßnahme gegeben ist, innerhalb des dem Rechtsanwender durch den unbestimmten Gesetzesbegriff "Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses" eingeräumten Wertungsspielraumes, so liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Ents... mehr lesen...