RS OGH 1994/9/20 5Ob87/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1994
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Norm

MRG §9

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 3-7 MRG ist lediglich die aktuelle Sachlage zu beurteilen; möglicherweise in Zukunft geäußerte gleichartige Wünsche anderer Mieter sind nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0069554

Dokumentnummer

JJR_19940920_OGH0002_0050OB00087_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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