Norm
MRG §9Rechtssatz
Im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 6 MRG ist nicht zu beurteilen, ob die Anbringung einer Antenne eine Anzeige an die Baubehörde oder gar eine Bewilligung durch dieselbe erforderlich macht. Nur dann, wenn es ausgeschlossen wäre, eine notwendige Zustimmung der Baubehörde zu erlangen, kann der Vermieter nicht dazu verhalten werden, einem Bauvorhaben, dem von vornherein Vorschriften der Bauordnung entgegenstehen, zuzustimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0069591Dokumentnummer
JJR_19940920_OGH0002_0050OB00087_9400000_002