Norm
MRG §9Rechtssatz
Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringung einer Öffnung (= Schaffung eines Durchganges), und nicht um eine "Zusammenlegung" der Wohnungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106945Dokumentnummer
JJR_19970225_OGH0002_0050OB02350_96S0000_001