Norm
EG Amsterdam Art28Rechtssatz
Das individuelle Recht auf Nutzung der Empfangsmöglichkeiten einer Parabolantenne darf auch im Mietrecht nur jenen Beschränkungen unterworfen werden, die ihm durch gemeinschaftsrechtlich anerkannte, höherwertige Allgemeininteressen gesetzt sind. Auch für die Parteien eines Mietverhältnisses hat zu gelten, dass die Möglichkeit, eine Parabolantenne zu nutzen, im Allgemeinen jedem, der eine solche Antenne besitzen möchte, zuerkannt werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118670Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
22.05.2015