RS OGH 2001/6/12 40R117/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2001
beobachten
merken

Norm

MRG §9

Rechtssatz

Aushängen und Zwischenlagerung der Türblätter auch außerhalb des Mietobjektes oder der Liegenschaft ist unwesentliche Veränderung. Sie bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2001:RWZ0000063

Dokumentnummer

JJR_20010612_LG00003_04000R00117_01D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten