Norm
MRG §9Rechtssatz
Aushängen und Zwischenlagerung der Türblätter auch außerhalb des Mietobjektes oder der Liegenschaft ist unwesentliche Veränderung. Sie bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2001:RWZ0000063Dokumentnummer
JJR_20010612_LG00003_04000R00117_01D0000_001