RS OGH 1994/9/23 5Ob67/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1994
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Norm

ABGB §1295 IIa1
MRG §37 Abs3

Rechtssatz

Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Entganges erhöhten Mietzinses infolge Nichtanzeige der Unternehmesveräußerung sind nicht Gegenstand des besonderen Außerstreitverfahrens nach § 37 Abs 2 MRG. Die im Verfahren zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter ergehende Entscheidung über die Höhe des von diesem zu zahlenden Hauptmietzinses ist für den Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den früheren Mieter nicht präjudiziell.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022935

Dokumentnummer

JJR_19940923_OGH0002_0050OB00067_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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