Norm: AußStrG 2005 §78MRG §37 Abs3ZPO §57
Rechtssatz: Weder § 78 AußStrG noch § 37 Abs 3 Z 17 MRG enthalten einen Verweis auf die Bestimmungen der ZPO über die Sicherheitsleistung für Prozesskosten nach §§ 57 ff ZPO. Eine analoge Anwendung dieser Bestimmungen ist jedenfalls für das wohnrechtliche Außerstreitverfahren mangels planwidriger Lücke abzulehnen. Entscheidungstexte 5 Ob 130/20h Ent... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftslokale top 1 und 3 im Erdgeschoss des den Antragsgegnern gehörigen Hauses mit der Grundstücksadresse ***** Wien, *****. Sie betreibt ein Ambulatorium für physikalische Medizin. Mit am 3. 8. 2009 bei der Schlichtungsstelle eingelangtem und mit 24. 7. 2009 datiertem Antrag begehrt die Antragstellerin, die fehlende Zustimmung der Antragsgegner, insbesondere des Erstantragsgegners, zur Anbringung einer zur Alarmanlage gehörigen A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78MRG §37 Abs3 Z17ZPO §54
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO ist im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 115/11i Entscheidungstext OGH 25.08.2011 5 Ob 115/11i Bem: Siehe schon RWZ0000151 (40 R 259/09y des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien). (T1) Schlagworte Kostenverzeichnis, E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78MRG §37 Abs3 Z17ZPO §54
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO ist im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 115/11i Entscheidungstext OGH 25.08.2011 5 Ob 115/11i Bem: Siehe schon RWZ0000151 (40 R 259/09y des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien). (T1) Schlagworte Kostenverzeichnis, E... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 31. Oktober 2006 seit 1. Jänner 2006 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 405 EUR für seinen Sohn verpflichtet. Am 25. Mai 2009 beantragte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung um 155 EUR monatlich auf 250 EUR monatlich. Er sei seit 1. April 2009 arbeitslos und beziehe nur ein monatliches Nettoeinkommen von 1.329,81 EUR. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag im Wesentlichen mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Sicherungsverfahren ergangene Entscheidung des Senats wurde mehrfach veröffentlicht und besprochen (4 Ob 208/09f = MR 2010, 206 [Walter] = jusIT 2010/41, S 96 [Handig] = ÖBl-LS 2010/124 [Büchele] = ecolex 2010/215 S 584 [Horak] = wbl 2010, 316/124 = RdW 2010, 346 = EvBl-LS 2010/101 = GRUR Int 2011, 77 - Mozart Symphonie No 41; Reis, Zur Rechtfertigung 'geringfügiger' Eingriffe in das Urheberrecht, MR 2011, 22). Hinsichtlich Vorbringen und Sachverhalt im S... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 8. 2005 wurde die zwischen M***** und S***** A***** geschlossene Ehe geschieden. Mit Scheidungsvergleich desselben Tages verpflichtete sich M***** A***** zu monatlichen Unterhaltsleistungen für die gemeinsamen Kinder mj M***** A*****, und M***** A*****, in Höhe von jeweils 750 EUR. Am 29. 1. 2010 beantragte er die Herabsetzung der Unterhaltsleistung für den mj M***** ab 1. 2. 2010 auf monatlich 362 EUR. Das Erstgericht bestimmte mit Beschlüssen vom ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte nach § 143 ABGB von ihrem volljährigen Sohn, dem Antragsgegner, ab 1. 1. 2005 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 750 EUR. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese, von der Antragstellerin zur Gänze angefochtene Abweisung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Die Antragstellerin beantragte nach „§ 508 ZPO“... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 21. 1. 2008 war der Vater der Kinder zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 220 EUR für Anton und Raphaela sowie von 177 EUR für Mathias ab 1. 10. 2007 verpflichtet. Mit Antrag vom 4. 3. 2008, konkretisiert am 28. 5. 2008, begehrte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf monatlich 90 EUR für Anton und je 80 EUR für Raphaela und Mathias ab 1. 5. 2008. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 25. 2. 2009 geschieden. Mit Antrag vom 10. 2. 2010 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 20. 8. 2010 die Ehewohnung der Antragstellerin zu, verpflichtete den Antragsgegner - Zug um Zug gegen Erhalt einer der Antragstellerin aufgetragenen Ausgleichszahlung von 70.000 EUR - zur Räumung und Abgabe aller Erk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin B*****, vertreten durch Prader & Ortner Rechtsanwälte GbR in Innsbruck, wider die Antragsgegnerin B*****, vertreten durch Dr. Joachim Tschütscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen § 37 Abs 1 MRG, über den a... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Folgender Sachverhalt ist im Revisionsrekursverfahren unstrittig: Der Vertreter der Revisionsrekurswerber (in der Folge immer: Antragsgegnervertreter) versandte im Namen mehrerer von ihm vertretener Wohnungseigentümer am 25. 8. 2009 ein Schreiben an die Wohnungseigentümer, das ua folgenden Inhalt aufweist: „Betrifft: Abberufung der Hausverwaltung … … In Anbe... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige strebte im Verfahren erster Instanz die Verpflichtung des Vaters zur monatlichen Unterhaltsleistung von 300 EUR statt bisher 152,61 EUR monatlich ab 1. 4. 2010 an. Das Erstgericht gab dem Antragsbegehren statt und verpflichtete den Vater, die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beiträge binnen 14 Tagen, die in Hinkunft fällig werdenden Unterhaltsbeträge bis zum fünften eines jeden Monats im Vorhinein zu Handen des Jugendwohlfahrtsträge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. A*****, 2. D*****, beide vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin E*****, vertreten durch Dr. Johannes Hirtzberger, Rechtsanwalt in Salzburg, und der weitere... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 10. 2009 stellte das Kind den Antrag, den Vater ab 1. 8. 2009 zur Leistung eines erhöhten Unterhaltsbeitrags von monatlich 480 EUR zu verpflichten (ON 10). Nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens, mit dem das Nettoeinkommen des Vaters in den Jahren 2006 bis 2008 ermittelt wurde (ON 16), stellte das Kind den Antrag auf Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf monatlich 632 EUR ab 1. 1. 2008 (ON 20). Mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. 4. 2010 (ON 25), berichtigt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 12. 2009 mit 208 EUR monatlich fest. Der Vater bekämpfte diesen Beschluss insoweit, als die festgesetzte Unterhaltsverpflichtung den Betrag von 130 EUR monatlich übersteigt. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts und sprach aus, dass der Revisionsrekurs - mangels Abhängigkeit der Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG - nicht zulässi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 1. 10. 2007 erhobenen Sachantrag der am 3. 10. 1992 geborenen Antragstellerin auf Endabrechnung hinsichtlich des § 18 MRG-Verfahrens betreffend das Haus *****, mit Sachbeschluss vom 3. 8. 2010 (ON 186) ab. Die Zustellung dieses Sachbeschlusses an die Antragstellerin erfolgte am 10. 8. 2010 an den Parteivertreter Rechtsanwalt Mag. Andreas W*****. Gegen den Sachbeschluss des Erstgerichts erhob die Antragstellerin, „vertreten durch (deren Vater) ... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 108 der ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** besteht Stockwerkseigentum. Die 1. bis 7. Antragsgegner sind schlichte Miteigentümer des materiellen Anteils B, wozu auch die Wohnung der Antragstellerin gehört, wobei der 1. Antragsgegnerin an der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung das ausschließliche Benützungsrecht zusteht. Die 8. bis 16. Antragsgegner sind Wohnungseigentümer des materiellen Anteils A dieser Liegenschaft. Mietzins wird vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****. Der Antragsgegner ist Mieter der im Mezzanin des Hauses gelegenen Wohnungen top 5b und 7b, die dieser teils zu Wohn-, teils zu Geschäftszwecken verwendet. Die beiden Bestandobjekte sind innerhalb des Wohnungsverbands baulich verbunden. Von 2000 bis 2003 führte die Antragstellerin im Haus Umbauarbeiten durch, wobei (ua) ein Restaurant samt Küche sowie ein Hotel neu errichtet wurden. Restaurant samt Küche befinden sich... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet der Antrag auf Verpflichtung der Antragsgegner, eine Änderung der Widmung zweier Wohnungseigentumsobjekte von Wohnungen in eine Arztpraxis zu dulden, dem beide Vorinstanzen stattgaben. Das Rekursgericht ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zur Klärung der Fragen zu, ob bei schlüssiger Zustimmung zu einer Widmungsänderung von Wohnung auf Arztpraxis dann keine genehmigungsbedürftige weitere Widmungsänderung mehr vorliege, wenn bisher ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 1. Oktober 1998 (ON 4) und vom 2. Februar 1999 (ON 14) nahm das Erstgericht den von der Erlegerin wegen ungeklärter Rechtslage vorgenommenen Erlag von 2.201,60 S und von 6.604,80 S gemäß § 1425 ABGB zu Gericht an und sprach jeweils aus, dass der Betrag bei der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien in Verwahrung zu nehmen sei. Mit Beschluss vom 24. Oktober 2008 (ON 64) trug das Erstgericht der Erlagsgegnerin auf, binnen vier Wochen einen in ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) DI Oliver V*****, 2.) Daniela B*****, 3.) Irmtraut A*****, 4.) Walter A*****, beide *****, 5.) Elke R*****, 6.) Ing. Helmut B*****, 7.) Gertrud B*****, beide *****, 8.) Wolfgang K*****, 9.) Vijay B*****, 10.)... mehr lesen...
Begründung: In einem Verfahren nach §§ 15, 22 Abs 1 Z 6 WGG hat das Erstgericht mit seinem Beschluss I) den Antrag der Antragsgegnerin auf Ausfertigung und Zustellung seines Beschlusses vom 7. 3. 2006 (Band I ON 6) abgewiesen und, II) ausgesprochen, dass Beweis wird aufgenommen wird 1) zur Abrechnungsgrundlage, und zwar … (Fragenliste) 2) zur Frage, ob die mit den Antragstellern vereinbarten Kaufpreise unter dem seinerzeitigen Verkehrswert sowie den Herstellungskosten lagen und zur ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 begehrte die Antragstellerin mit ihrem gemäß § 25 Abs 2 HeizKG bei der Schlichtungsstelle des Magistrats G***** eingebrachten Antrag die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen der Kalenderjahre ... mehr lesen...
Begründung: Der mit Beschluss vom 27. März 2009 für alle Angelegenheiten bestellten Sachwalterin wurde nach dem Tod des Betroffenen am 13. Jänner 2010 erstmals mit Beschluss vom 17. Februar 2010 die Erstattung der Schlussrechnung bis 1. April 2010 aufgetragen (ON 57). Den Antrag vom 31. März 2010 (ON 58), die Frist bis zwei Wochen ab Vorlage der bezughabenden Unterlagen zu verlängern, begründete die Sachwalterin damit, ihr stünden die dafür benötigten Unterlagen noch nicht zur Gänze... mehr lesen...
Begründung: Die - in verbautem Gebiet gelegene - Liegenschaft EZ ***** GB ***** war im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz als „Wohngebiet-Aufschließungsgebiet“ ausgewiesen; unter anderem für diese Liegenschaft war die Verordnung eines Bebauungsplans vorgesehen. Dieser Bebauungsplan wurde mit Verordnung des Gemeinderats der Antragsgegnerin im Herbst 2000 beschlossen. Er sah in der planlichen Darstellung am nördlichen Rand des rund 12.000 m² großen Grundstücks 378 der genan... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Sachbeschluss berief das Erstgericht die Viertantragsgegnerin als Verwalterin der im 19. Wiener Gemeindebezirk gelegenen Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet ist, ab. Weder diese Viertantragsgegnerin, noch eine mit Renate Ü***** in Verbindung stehende Hausverwaltung dürfe neuerlich bestellt werden. Es verhielt alle Antragsgegner zum Kostenersatz an die Antragstellerin iHv € 2.324,35. Das Erstgericht stellte den auf Seiten 16 bis... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind (frühere) Mieter bzw (sonstige) Nutzer von Bestandobjekten auf der im grundbücherlichen Eigentum der Republik Österreich stehenden Liegenschaft 1070 Wien, Museumsplatz 1 (EZ 320 GB 01010 Neubau; „MuseumsQuartier“; fortan nur mehr: MQ). Die Antragsgegnerin ist die per Gesetz (BGBl 1990/372) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (FN 40592w) gegründete, fruchtgenussberechtigte Verwalterin der Liegenschaft. Die Republik Österre... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte mit Beschlüssen vom 1. 7. 2010 (ON 11 und 12) den Minderjährigen die beantragten Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 105,40 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 6. 2010 bis 31. 5. 2015. Das vom Bund angerufene Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass die Unterhaltsvorschüsse für die Zeit vom 1. 7. 2010 bis 31. 5. 2015 gewährt wurden und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erh... mehr lesen...