RS OGH 2020/9/2 5Ob130/20h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2020
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Norm

AußStrG 2005 §78
MRG §37 Abs3
ZPO §57

Rechtssatz

Weder § 78 AußStrG noch § 37 Abs 3 Z 17 MRG enthalten einen Verweis auf die Bestimmungen der ZPO über die Sicherheitsleistung für Prozesskosten nach §§ 57 ff ZPO. Eine analoge Anwendung dieser Bestimmungen ist jedenfalls für das wohnrechtliche Außerstreitverfahren mangels planwidriger Lücke abzulehnen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Aktorische Kaution

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133281

Im RIS seit

11.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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