Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** W*****, vertreten durch Dr. Michael Schwingl, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1.) O***** L*****, 2.) J***** L*****, beide ****... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Erneuerung der SAT-Anlage anstelle einer Umrüstung holte der Verwalter nur zwei Kostenvoranschläge ein und beauftragte bereits im Jahr 2007 die Durchführung der Arbeiten. Nach Fertigstellung wurden die Kosten von insgesamt rund 16.000 EUR den Wohnungseigentümern vorgeschrieben, wobei auf den Antragsteller ca 44 EUR entfielen. Im Jahr 2009 begehrte der Antragsteller nach § 30 Abs 1 Z 5 WEG, dem Verwalter die Ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin V*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch die Pistotnik & Krilyszyn Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen den Antragsgegner R***** T*****, vertreten durch Mag. Heinz Wolfbauer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. Zur Bestellung eines Sachwalters für die Pflegebefohlene: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 3. September 2009 (ON 12) bestellte das Erstgericht für die Pflegebefohlene RA Dr. K***** zum Verfahrenssachwalter und zum einstweiligen Sachwalter mit dem Wirkungskreis der Vertretung in finanziellen Angelegenheiten sowie gegenüber Ämtern, Behörden, Gerichten und privaten Vertragspartnern. Am 13. Jänner 2010 gab RA Dr. M***** S***** dem Gericht bekannt, dass die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter des Geschäftlokals Top 2 im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses. Das Erstgericht trug mit seinem Sachbeschluss der Antragsgegnerin gemäß den §§ 3, 4 und 6 MRG die Durchführung näher bezeichneter - im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger - Arbeiten auf. Das Erstgericht sprach dazu aus, dass „sämtliche (…) Erhaltungsarbeiten die hierzu erforderlichen Vor- und Nacharbeiten (umfassen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht im Rahmen einer Nachtragsabhandlung den Ausspruch des Erstgerichts gemäß § 166 Abs 2 AußStrG, dass das Mietrecht an einem bestimmten Banksafe zum Verlassenschaftsvermögen gehöre und somit in das Inventar aufzunehmen sei. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR nicht übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zu einer Ausgleichszahlung an die Antragstellerin in Höhe von 12.000 EUR. Das Rekursgericht wies die Aufteilungsanträge der Streitteile, soweit diese über drei Goldarmbandketten hinausgingen, ab; im Übrigen, nämlich bezugnehmend auf die drei Goldarmbandketten sowie im Kostenpunkt hob es den erstgerichtlichen Beschluss auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Zudem sprach das Re... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der beiden Kinder den vom Vater zu leistenden Unterhalt wie folgt: für beide Kinder jeweils einen rückständigen Betrag (gestaffelt nach unterschiedlichen Zeiträumen in unterschiedlicher Höhe) sowie einen laufenden Unterhalt ab 1. 7. 2009 von 582 EUR bzw 452 EUR monatlich. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Beschluss (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) nicht Folg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin B***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Eva Krassnigg, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Antragsgegner Reinhard A*****, vertreten durch Mag. Gabriel Wutti, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 5 (i... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. 11. 2005 verstorbene Erblasser hinterließ seine beiden Söhne Ing. J***** und Mag. K*****. In seinem Testament vom 3. 11. 1995 hatte er seinen Sohn K***** sowie dessen Söhne M***** und E***** zu den Erben seines Vermögens bestimmt und die Enterbung seines Sohnes J***** angeordnet. Letzterer sei gegen ihn mit einer falschen und verleumderischen Strafanzeige vorgegangen. In der Folge wurde der enterbte Sohn (ua) wegen des gegen seinen Vater gerichteten, mit Freih... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller mietete vom Antragsgegner mit Mietvertrag vom 30. 3. 2007 ein Geschäftslokal (Geflügelgeschäft und Imbissstube, in Hinkunft Lokal I), das er im Einverständnis mit dem Antragsgegner „sofort nach Anmietung“ an eine weitere Person, die das Lokal betreiben wollte, „verpachtete“. Am gleichen Tag trafen der Erstantragsteller und der Antragsgegner eine als „Option 4 Monate ab Datum“ bezeichnete schriftliche Vereinbarung über die Anmietung eines weiteren (n... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der (durch ihren Sachwalter vertretenen) Pflegebefohlenen, eine in Aussicht genommene Klage über 9.264,27 EUR sA gegen zwei Vertragspartner aus einem Übergabsvertrag pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen, ab. Gleichzeitig bestellte es von Amts wegen eine Kollisionskuratorin mit dem Auftrag, allfällige Ansprüche der „Betroffenen“ aus dem Übergabsvertrag gegen die beiden präsumtiven Beklagten sowie aus einem Übergabsvertrag auf den Todesfall... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen H***** P*****, geboren am *****, über den Revisionsrekurs des Betroffenen, vertreten durch Dr. Alexander Sporn, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, gegen den Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Unterhalt an die Antragstellerin für den Zeitraum vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 in Gesamthöhe von 5.115 EUR. Der Antragsgegner beantragte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung samt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels. Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs unzulässig se... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 11. März 2008 verstorbenen M***** K*****, geboren am ***** 1945, zuletzt wohnhaft in *****, infolge Revisionsrekurses der Legatare 1. R***** K*****, geboren am ***** 1941, *****, und... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in Beschlussform aus, dass die Abhandlung gemäß § 153 AußStrG unterbleibe, weil die Aktiven der Verlassenschaft den Wert von 4.000 EUR nicht überstiegen. Unter einem wurde die Tochter Petra S***** nach § 153 Abs 2 AußStrG ermächtigt, das Verlassenschaftsvermögen (ein Guthaben auf dem Pensionskonto in Höhe von 762,25 EUR sowie Gebrauchsgegenstände) zur Gänze zu übernehmen und hierüber zu verfügen. Die zweite Tochter des Verstorbenen erhob Rekurs mit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitte H*****, vertreten durch MMag. Dr. Franz Stefan Pechmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei N***** AG, *****, vertreten durch Mag. Franz Podovsovnik, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einwendungen gegen den Anspruch (... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind - mit Ausnahme der 29.-Antragsgegnerin, die Fruchtgenussberechtigte von Miteigentumsanteilen ist, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf errichteten Haus mit der Liegenschaftsadresse *****. In der Wohnung top Nr 14 des Antragstellers befinden sich acht Fenster. Zwei dieser Fenster wurden bereits ausgetauscht, wofür der Hausverwaltung 2.020,80 EUR netto („Sondernettopreis zu Hausv... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestützter Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. In jenem Verfahren, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgenommen werden soll, hatte das Rekursgericht allerdings zu AZ 40 R 80/07x (= 48 Msch 3/05g-46) ausgesprochen, dass... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin der Wohnung Top 34 im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist die Vermieterin. Die Parteien schlossen am 11. 6. 2003 den schriftlichen Mietvertrag. Das Mietverhältnis begann am 1. 7. 2003 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Mietvertrag ist die Nutzfläche mit 133,86 m² angegeben, tatsächlich beträgt sie 128,68 m². An Hauptmietzins wurden monatlich 957,65 EUR zuzüglich einer „EDV-Gebühr in der derzeitigen Höhe von € 0,44“ vere... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung eines auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gegründeten Abänderungsantrags des Antragstellers. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung nicht zulässig sei. Gegenstand des bereits im Jahr 2006 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß eine Urkundenhinterlegung und verfügte die Ersichtlichmachung gemäß § 10 Abs 1a UHG. Mit dem Argument, das Bauwerk, hinsichtlich dessen die Urkundenhinterlegung begehrt und bewilligt wurde, umfasse nicht die Grundstücke 4/1 und 4/3 der EZ 647 Grundbuch *****, sondern nur das Grundstück 4/1, erhoben die Liegenschaftseigentümer gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss Rekurs. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss hat das Gericht z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek, den Hofrat Dr.Jensik und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. B*****Aktiengesellschaft *****, 2. Mag. Martin M*****, beide vertreten durch Mag. Klaus P. Pichler, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen die Antragsgegner 1. Hildegard G*****-Ö*****, 2. Gerda B*****, 3. Beate B*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben zwar einen Verstoß der Antragsgegnerin gegen ihre Pflicht nach § 20 Abs 5 WEG (fristgerechte Klagserhebung nach § 27 Abs 2 WEG innerhalb von 6 Monaten) verneint, jedoch eine geringfügige Nichtbeachtung einer Weisung aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses („Die Hausverwaltung wird angewiesen, Zahlungsrückstände nach zwei Wochen zu mahnen [...]. Nach drei Monaten ist Klage nach § 27 WEG einzubringen, inklusive Mahnspesen.“) wegen Versäumung der Dreimona... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht einen Beschluss des Erstgerichts, mit dem dieses einen Antrag auf Einleitung des Aufforderungsverfahrens nach § 4 Abs 1 LiegTeilG abwies. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR nicht übersteigt, und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig. Gegen den Beschluss des Rekursgerichts erhob die Antragstellerin „außerordentlichen Revisionsreku... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, die durch einen Hausbrunnen mit Trinkwasser versorgt wurde. Auf einer benachbarten Liegenschaft befindet sich eine Tankstelle. Im November 1996 wurde der Hausbrunnen der Klägerin durch ausgetretenes Benzin verunreinigt. Die Klägerin machte zuletzt folgende Forderungen geltend: 1. Kosten für Mineralwasser 1.348,08 EUR/18.550 ATS 2. Kosten für Privatgutachten 6.001,27 EUR/82.579,25 ATS 3. Rechtsanwaltskosten 17.441,48 EUR/2... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenvorschreibungen der Jahre 2005 und 2006 haben die Vorinstanzen festgestellt, dass - soweit im Revisionsrekursverfahren noch gegenständlich -Versicherungsprämien für Sturmschäden und Glasbruch zu Unrecht auf die Mieter des Hauses überwälzt wurden, weil die qualifizierte mehrheitliche Zustimmung von Mietern iSd § 21 Abs 1 Z 6 MRG zum Abschluss der betreffenden Versicherungsverträge, hier Glasbruch- und Sturmsc... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 13. 12. 2006 verstorbenen W***** J***** überließ das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 4. 2008 seinem Bruder und seiner Witwe die nach Abzug von Forderungen zweier Hypothekargläubiger vom Verkaufserlös der erblasserischen Liegenschaft verbleibenden Aktiven (8.552,66 EUR) der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gebühr des Gerichtskommissärs, der Gebühren von Sachverständigen, der Belohnung des Verlassenschaftskurator... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Sachbeschluss beurteilte das Erstgericht alle im Spruch: dieser Rekursentscheidung angeführten Ausgabenpositionen in der Betriebskostenabrechnung 2005 als unzulässigerweise in die Betriebskostenabrechnung der Liegenschaft aufgenommen. Hiebei handelt es sich unstrittigerweise einerseits um die, durch die regelmäßige Betreuung der besonderen Einrichtungen der Tiefgarage unter dem Wohngebäuden angefallenen Kosten (Feuerlöscher, CO-Warnanlage u... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Minderjährigen wurden von ihrem am 17. 4. 1999 verstorbenen Vater Anteile an einem Österreichischen Investmentfonds vermacht, die sich in Verwahrung einer Österreichischen Bank befinden. Aufgrund eines Beschlusses des Abhandlungsgerichts ist die Mutter der Minderjährigen als deren gesetzliche Vertreterin nur mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichts zur Verfügung über die Wertpapiere befugt. Am 23. 12. 2008 stellte die in Südtirol wohnhafte Mutter den Antrag,... mehr lesen...