Norm: MRG §3
Rechtssatz: Regelt eine Mietvertragsbestimmung die Übernahme von Pflichten neben dem vereinbarten Mietzins, ist sie unwirksam, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des § 3 MRG widerspricht. Entscheidungstexte 5 Ob 19/93 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 19/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Begründung: Maria W***** war bis zu ihrem Ableben am 16.7.1986 Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG M***** mit dem Grundstück ***** Baufläche (Haus) B*****gasse 65. Ihr Nachlaß wurde mit Einantwortungsurkunde vom 25.3.1987 ihren aufgrund des Gesetzes unbedingt erbserklärten 3 Töchtern (Helene E***** und den beiden Beklagten) zu je einem Drittel eingeantwortet; aufgrund eines Erbenübereinkommens fiel die genannte Liegenschaft den beiden Beklagten (der Erstbeklagten zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 BABGB §1096 Abs1 CABGB §1295 Abs1 IIa2MRG §3
Rechtssatz: Im Falle eines durch Baumaßnahmen des Grundnachbarn herbeigeführten schwerwiegenden Schadens am Bestandobjekt haftet der Vermieter grundsätzlich seinen Bestandnehmern nicht bloß verschuldensunabhängig für die Erhaltung des bedungenen oder dem Standard entsprechenden Gebrauches gemäß § 1096 ABGB bzw § 3 MRG mit der Rechtsfolge der Zinsbefreiung bzw Zinsminderung, sond... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf Grund des Nutzungsvertrages vom 12.3.1973 Nutzungsberechtigte der Wohnung Nr. 8 im Haus der beklagten Partei in L*****. Sie begehrt die Zahlung von S 55.399,73 sA mit dem Vorbringen, sie habe im Dezember 1981 und Oktober 1982 die äußerst desolaten Holzfenster ihrer Wohnung in Eigenregie mit Zustimmung der beklagten Partei gegen Kunststoffenster ausgetauscht und dafür den Klagsbetrag aufgewendet. Im Jahre 1990 habe die beklagte Partei die... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind aufgrund des Mietvertrages vom 18.November 1969 (Beilage 2) Mieter des Geschäftslokales top Nr 2 in dem dem Antragsgegner gehörigen Haus *****. Die Antragsteller betreiben im Bestandobjekt eine Fleischhauerei. In § 4 des Mietvertrages bestätigten die nunmehrigen Antragsteller, den Mietgegenstand in gutem, brauchbarem Zustand übernommen zu haben; in einverständlicher Abänderung der dem § 1096 ABGB entsprechenden Pflichten übernahmen die Antragst... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Gefährdung der Bodenkonstruktion und Dachkonstruktion eines einzelnen Wohnungseigentumsobjekts ist - denkt man etwa an die Folgen eines Einsturzes - immer als ernster Schaden des Hauses anzusehen. Insbesondere (drohende) Durchnässungen des Mauerwerks sind daher auch dann von der im § 14 Abs 1 Z 1 WEG erhaltenen Verweisung auf § 3 MRG erfaßt, wenn sie nur in einem best... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die meisten Argumente der Rechtsmittelwerber darauf hinauslaufen, den festgestellten Sachverhalt in Frage zu stellen, obwohl der Oberste Gerichtshof auch im besonderen Verfahren nach § 26 Abs 2 WEG und § 37 Abs 3 MRG nur Rechts- und keine Tatsacheninstanz ist (JBl 1985, 546; SZ 62/209; WoBl 1992, 208/141 ua). Soweit dabei neue Beweismittel vorgelegt wurden, steht deren Berücksichtigung das Neuer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin einer im Wohnungseigentum der Beklagten stehenden Wohnung, die nach dem Vorbringen der Beklagten (ON 14) in einem vor dem Jahre 1945 errichteten Gebäude gelegen sein soll. Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst die Sanierung dieser Wohnung durch Austausch von vier Dachfenstern, wobei ein wärmegedämmter Aufsatzrahmen mit isolierverglasten Fenstern zu verwenden und der Anschluß an das bestehende Blechdach fachmännisch durch einen... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs3MRG §18
Rechtssatz: Das Alter eines Hauses für sich allein sagt nichts darüber aus, ob eine vom Vermieter geplante (oder auch schon durchgeführte) Investition als Erhaltungsarbeit im Sinne des §§ 3 und 18 MRG anzusehen ist. Auch der Zeitwert des Hauses gibt hierüber keine verlässliche Auskunft, weil es auch darauf ankommt, ob die Kosten der Erhaltungsarbeiten im (voraussichtlichen) Wert des wiederinstandgesetzten Hauses D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3MRG §10MRG §37 Abs1 Z2ZPO §228 A1
Rechtssatz: Konkurriert ein Feststellungsantrag mit einem Leistungsbegehren, (hier: die Antragstellerin (Mieterin) begehrte die Feststellung, daß die von ihr in Auftrag gegebene Rauchfangsanierung in ihrer Wohnung eine Erhaltungsarbeit bzw Verbesserungsarbeit im Sinne des § 37 Abs 1 Z 2 MRG darstelle, sowie den Ersatz der hiefür aufgewendeten Kosten), so macht sie einen aus § 1097 ABGB abg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., ***** gelegenen Wohnung top.Nr.12. Mit ihrem am 8.August 1989 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8.Bezirk, eingebrachten Antrag begehrte Christine E***** die Feststellung, daß die von ihr in Auftrag gegebene und auch bezahlte Rauchfangsanierung am Rauchfang in ihrer Wohnung laut Rechnung der Betonsteinwerke Paul A***** KG Gm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §2 Abs1MRG §3WEG §14WEG 1975 allgWEG 2002 §4
Rechtssatz: Werden Mietverträge nicht mit einem Miteigentümer und Wohnungseigentümer abgeschlossen, sondern noch vor der
Begründung: von Wohnungseigentum an der Liegenschaft mit einer Voreigentümerin (hinsichtlich der einen Wohnung) beziehungsweise mit den Miteigentümern der Liegenschaft (über eine zweite Wohnung), so sind die nunmehrigen Miteigentümer und Wohnungseigentümer Rec... mehr lesen...
Begründung: Die unter Punkt 1.) und 2.) genannten Antragsteller begehrten von den Antragsgegnern als Miteigentümern des Hauses, in dem sich ihr Bestandobjekt befindet, die Durchführung verschiedener Erhaltungsarbeiten. Hinsichtlich der über diesen Antrag ergangenen Entscheidungen der Vorinstanzen und des Ergebnisses der von den Antragstellern sowie dem unter Punkt 5.) genannten Antragsgegner gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes erhobenen Revisionsrekurse wird auf die hg. E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des den Antragsgegnern gehörenden Hauses Wien *****. Die Antragsteller begehrten - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, daß die von den Antragsgegnern beabsichtigte Errichtung einer Gegensprechanlage am Haustor des genannten Hauses a) keine nützliche Verbesserung des Hauses darstelle und b) daher aus der Hauptmietzinsreserve nicht finanziert werden dürfe. Das Erstgericht wies diese Anträge we... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §23
Rechtssatz: Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen. Entscheidungstexte 5 Ob 105/91 Entscheidungstext OGH 12.11.1991 5 Ob 105/91 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: HbG §12MRG §3MRG §23
Rechtssatz: Es steht nicht im Belieben des Vermieters, die Mieter mit den Betriebskosten und Erhaltungskosten einer Hausbesorgerdienstwohnung zu belasten, deren Größe und Ausstattung sowohl die gesetzlichen Mindestanforderungen als auch den verkehrsüblichen Standart bei weitem übertreffen. Entscheidungstexte 5 Ob 105/91 Entscheidungstext OGH 12.11.1991 5... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses N*****gasse 14 in Graz; zwei im Erdgeschoß gelegene Objekte dieses Hauses sind an die Antragsgegner vermietet. Zur Finanzierung von "Instandhaltungsarbeiten" hat der Antragsteller wiederholt die Erhöhung der Hauptmietzinse begehrt, wobei zur Rechtfertigung dieser Anträge immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, im ersten Obergeschoß des Hauses eine Hausbesorgerwohnung zu schaffen. Sollte ursprünglich noch das ges... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der seit 1981 Mieter einer Wohnung in einem Haus ist, das im Eigentum der beklagten Partei steht, begehrt den Zuspruch von S 67.860,- sA. Im Zuge von Renovierungsarbeiten an dem Haus sei es auch zu verschiedenen Arbeiten in der Wohnung des Klägers gekommen. Diese Arbeiten seien mangelhaft durchgeführt worden. Infolge mangelhafter Vorarbeiten sei es darüber hinaus zu einem Wassereinbruch vom Dach her gekommen, der erhebliche Schäden in der Wohnung des Klägers ... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §6
Rechtssatz: Die in einem vor dem 01.01.1982 geschlossenen Mietvertrag enthaltenen Regelungen über Instandsetzungsverpflichtungen und Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters sind auch nach dem Inkrafttreten des MRG weiter wirksam; die Erhaltungspflicht des Vermieters und ihre Durchsetzung sind allerdings jetzt in §§ 3 und 6 MRG - abweichend von §§ 6, 8 MRG - geregelt. Die Zuhaltung vertraglicher Zusagen auf Vornahme von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger mietete im Jahre 1974 vom Beklagten Geschäftsräume in dessen Haus in Wien 21., Floridsdorfer Hauptstraße 45 zum Betrieb eines Fotoateliers. Die Geschäftsräume waren mit einem Flachdach versehen. Im Jahre 1979 errichtete der Kläger auf eigene Kosten mit Zustimmung des Beklagten einen Zubau, der gleichfalls mit einem Flachdach ausgeführt wurde. Es wurde vereinbart, daß der Kläger für die Benützung des Zubaus zu dem monatlichen Mietzins von S 1.600 kei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §3
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 1 MRG hat der Vermieter dafür zu sorgen, daß die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden. Dies erfordert aber bei Änderung baubehördlicher Vorschriften die jeweilige Anpassung des Zustandes von Anlagen an die geänderten Bestimmungen. Die für die Anpassung erforderlichen Arbeiten fallen daher unter § 3 MRG. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen in dem seit 1964 der Antragsgegnerin gehörigen Haus in Graz, Maygasse 19. Das vom Stiegenhaus des hofseitigen Traktes des Hauses zugängliche Flachdach dieses Hauses wurde stets von Mietern benützt, und zwar für das Aufhängen von Wäsche - es sind drei hölzerne Wäschehängen vorhanden -, Aufstellen von Antrennen, zum Sonnenbaden, aber auch für gesellschaftliches Beisammensein. Außerdem spielten dort auch Kinder. Das Flachdach wu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Bezahlung von 80.000 S sA mit der
Begründung: , er habe in der Wohnung Märzstraße 115-123/10/2/10 in 1140 Wien als Mieter Investitionen mit dem nun geltend gemachten Zeitwert vorgenommen; die beklagte Partei als ehemalige Vermieterin dieser Wohnung weigere sich jedoch, ihm diese Investitionen abzulösen. Die im Mietvertrag enthaltene Bestimmung, wonach dem Mieter für Investitionen bei Auflösung des Mietverhältnisses kein Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2ABGB §1444 DaMRG §3
Rechtssatz: Der durch das MRG geschützte Mieter kann - anders als bei bloßer Anwendung des § 1096 ABGB, der an sich nachgiebiges Recht enthält - auf sein Recht, die Erhaltung des Mietgegenstandes durch den Vermieter zu verlangen, im Vorhinein nicht wirksam verzichten. Entscheidungstexte 4 Ob 591/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 4 Ob 591/89 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3
Rechtssatz: Dem Vermieter darf nicht die Möglichkeit geboten werden, die typische Unterlegenheit des Mieters gerade dadurch zu seinem Vorteil auszunützen, daß er längst überfällige notwendige Erhaltungsarbeiten nicht durchführen läßt und in dieser Situation die Zustimmung zur unmittelbaren Durchführung durch den Mieter von dessen Bereitschaft, die hiefür erforderlichen Kosten ohne Rückersatzanspruch zu tragen, abhängig macht. ... mehr lesen...
Norm: MRG §3
Rechtssatz: Schäden an den Außenfenstern sind ernste Schäden des Hauses. Entscheidungstexte 4 Ob 591/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 4 Ob 591/89 Veröff: ImmZ 1990,6 7 Ob 218/00k Entscheidungstext OGH 11.07.2001 7 Ob 218/00k Auch 5 Ob 148/12v Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DaMRG §3
Rechtssatz: In dem Ersuchen an den Vermieter, der Vornahme notwendiger Erhaltungsarbeiten durch den Mieter selbst zuzustimmen, liegt noch kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 591/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 4 Ob 591/89 Veröff: ImmZ 1990,6 = MietSlg 41098 6 Ob 620/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1939 Mieterin der Wohnung top Nr. 10 bis 12 des Hauses Wien 8, Florianigasse 19, das je zur Hälfte im Miteigentum der Beklagten steht. Sie ließ einen Teil der schadhaft gewordenen Holzfenster der Wohnung gegen Internorm-Kunststoffenster austauschen und begehrt nun von den Beklagten den Ersatz des (Netto-) Kostenaufwandes von S 86.669,82 s.A. Die alten Außenfenster der Wohnung seien irreparabel gewesen. Sie habe die Beklagten (deren Hausve... mehr lesen...
Norm: DSchG §5MRG §3
Rechtssatz: Es wird dem Erfordernis der schriftlichen Bewilligung nach §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 DSchG durch den
Spruch: des Außerstreitgerichtes "vor Durchführung dieser Reparaturmaßnahmen hat die Antragsgegnerin um die Bewilligung dieser Reparaturmaßnahmen beim Bundesdenkmalamt anzusuchen, vor Baubeginn sind die Detailfragen wie Putzzusammensetzung und Oberflächenausführung mit dem Bundesdenkmalamt - Landeskonservatorat für Tiro... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §16 Abs1 Z3MRG §18
Rechtssatz: Dem MRG ist nicht zu entnehmen, daß der Erhaltungsbegriff des § 16 Abs 1 Z 3 MRG vom Erhaltungsbegriff des § 3 (§ 18) MRG abweicht. Dafür, daß der Gesetzgeber in § 16 Abs 1 Z 3 MRG über den Rahmen der gesetzlichen Instandhaltungspflicht bzw Wiederherstellungspflicht hinausgehende Aufwendungen belohnen wollte, gibt es keine Anhaltspunkte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...