Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 4. 1991 Hauptmieterin der Wohnung top Nr 17 + 18 im Haus T*****straße ***** in ***** W*****. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieses Hauses. Die Zusammenlegung und Standardanhebung der früheren Substandardwohnungen top Nr 17 und 18 erfolgte durch die Vormieterin. Die hiefür getätigten Aufwendungen ersetzte die Antragstellerin der Vormieterin in Höhe von S 320.000. Am 6. 2. 1996 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Überpr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund des Mietvertrages vom 21. 3. 1995 Mieter einer der Beklagten gehörenden Lagerhalle im Ausmaß von ca 440 m2. Mit seiner Klage begehrte der Kläger von der Beklagten letztlich Zahlung von S 199.710,80 sA. Im Februar 1996 sei das Dach des Mietobjektes eingestürzt, weil die Beklagte es trotz massiven Schneefalls vom Schnee nicht geräumt habe. Auch sei die Dachrinne verstopft gewesen, weshalb in das Mietobjekt Wasser eingedrungen sei. Der Kläger h... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 1. 1998 haben die Antragsteller, allesamt Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, in einer schriftlichen Eingabe an das Erstgericht beantragt, die Fixpreise ihrer Wohnungen Top 1 bis 4, 6 bis 8, 10 bis 13, 17, 20, 21 und 23 bis 28 gemäß § 18 Abs 3 Z 2 WEG neu festzusetzen und die Antragsgegnerin zum Rückersatz der gegenüber den neuen Fixpreisen überhöhten Zahlungen der Antragsteller zu verpflichten. Zur
Begründung: brachten sie vor, sie hätten d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1972 Mieter der Wohnung top 9 des Hauses L*****. Im Jahre 1992 wurde an diesem Haus durchgehend Wohnungseigentum begründet. Die Erstantragsgegnerin Marlies L***** ist zu 85/1011 Anteilen Wohnungseigentümerin, Zweit- und Drittantragsgegner sind zu je 40/1011 Anteilen, der Viertantragsgegner Mag. Dr. Werner H***** zu 508/1011 Anteilen Wohnungseigentümer. Der Antragsteller rief zu SL 2984/96 die Schlichtungsstelle des MBA 9 zur Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mieter einer Wohnung in einem Haus der Beklagten. Diese plante einen Ausbau des über dem Mietobjekt liegenden Dachbodens und beauftragte dazu ein Bauunternehmen. Im Zuge des Dachbodenausbaus kam es zu Wasserschäden im Mietobjekt der Kläger an Fenstern, Holzverkleidungen, Tapeten und der Wandmalerei. Die Kläger haben diese Schäden bisher noch nicht beheben lassen. Sie begehren mit ihrer am 13.3.1997 beim Erstgericht eingelangten Klage den Ersatz der S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG (das Vorliegen eines "Wohnhauses") die Verhältnisse bei Inkrafttreten des MRG bzw zum Zeitpunkt des (späteren) Mietvertragsabschlusses maßgeblich sind und daß nachträgliche Änderungen grundsätzlich weder zu einer Verschlechterung noch zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters führen können (WoBl 1993, 80/115; MietSlg 47/36 ua; W... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22.1.1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin (als Vermieterin), dem Antragsgegner (als Mieter) aufzutragen, die Umgestaltung eines im ersten Stock des Hauses Graz, P*****gasse 7, gelegenen WCs, das ihm zur Mitbenützung zur Verfügung stehe, zu dulden. Es soll die derzeitige Raumgröße des WCs auf ein Maß von 95 cm Breite und 1,20 m Tiefe reduziert und die Tür nach außen öffnend hergestellt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 18700/95240 und 4000/95240 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus ***** in Wien, wobei mit ihren Anteilen Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen GR 1 und B 1 verbunden ist. Hauptmieterin der beiden Geschäftslokale ist die Antragsgegnerin, die dort einen Buchhandel betreibt, aber auch Audiokassetten, Bildgrafiken und Poster verkauft. Der Mietvertrag wurde am 31.3.1952 abgeschlossen. Damals war die Antragsgegnerin eine OH... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1996 kaufte die Antragstellerin von Voreigentümern die im zweiten Stock des Hauses T*****weg Nr. 3 in T***** gelegene Wohnung top 7 und vermietete sie ihrem Ehemann, der dort seit 4.11.1996 eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. Der Wohnungseigentumsvertrag vom 5.7.1982 sieht vor, daß das betreffende Objekt ausschließlich für Wohnzwecke oder zusätzlich für eine solche geschäftliche Tätigkeit benützt werden darf, "die üblicherweise in einer Wohnung ausgeüb... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs3 Z1MRG §18 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Kosten der Erhaltung sind grundsätzlich jenem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem sie - nach Fälligkeit - bezahlt wurden; im Falle der Vorfinanzierung nach § 3 Abs 3 Z 1 MRG entsprechen sie den jeweiligen Tilgungsbeträgen im Kalenderjahr. Wenn also Erhaltungskosten durch unverbrauchte Mietzinsreserven der letzten zehn Kalenderjahre, die Hauptmietzinse des laufenden Jahres und unverbrauchte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (§ 8 Abs 2 Z 1 MRG iVm § 22 Abs 1 Z 3 WGG). Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer eins, MRG in Verbindung mit Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 3, WGG). Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Zweit- und der Drittantragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung zu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien - die Antragsgegnerin zur Duldung des Einsatzes eines neuen Kunststoffensters im WC ihrer Mietwohnung, wies jedoch den Antrag des Vermieters hinsichtlich des Schlafzimmers und des Küchenfensters ab. Es stellte folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Katastralgemeinde W***** mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1WGG 1979 §14aWGG 1979 §14cMRG §3
Rechtssatz: Im Bereich voller Anwendbarkeit des WGG kann die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach den §§ 14a und 14c WGG nicht abbedungen werden. Bei derart geschützten Mietverhältnissen bleibt § 1096 ABGB und damit auch die Abdingbarkeit der Erhaltungspflicht des Vermieters nur soweit unberührt, als diese nicht die in § 14a Abs 2 WGG angeführten Arbeiten zum Gegenstand hat. Ist daher du... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2MRG §6MRG §8WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nur ein Schaden, der einerseits die ordentliche Benützung des Bestandobjektes unmöglich macht, andererseits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht, kann als "ernst" angesehen werden. Mängel, die ohne besonderen Aufwand jederzeit beseitigt werden können (und deshalb auch die Brauchbarkeit des Bestandobjekts gar nicht beeinträchtigen), fallen nicht darunter. Dringt Schimmel in ... mehr lesen...
Norm: MRG §3WEG 1975 §13 Abs3WEG 1975 §14 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 14 Abs 1 Z 1 WEG übernimmt die Regelung des § 3 MRG über die Erhaltungspflicht des Vermieters für die Wohnungseigentümergemeinschaft keineswegs wortgetreu, sondern sinngemäß. Die Kosten der Brauchbarmachung von WE-Objekten zählen nicht zu den Erhaltungsarbeiten im Sinne dieser Regelung; diese beschränken sich - bezieht man die Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers für sein Obj... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Erneuerung eines schadhaften Estrichs fällt in die Erhaltungspflicht des Vermieters. Entscheidungstexte 5 Ob 2151/96a Entscheidungstext OGH 12.06.1996 5 Ob 2151/96a 5 Ob 162/99f Entscheidungstext OGH 15.06.1999 5 Ob 162/99f Vgl auch; Beisatz: Eine Fußbodensanierun... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch neue Kunststoffenster kann grundsätzlich als Erhaltungsarbeit oder Verbesserungsarbeit (§§ 3, 4 MRG) an allgemeinen Teilen des Hauses anzusehen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 MRG bildet zugleich eine Vorfrage für das Bestehen der Duldungspflicht des Mieters gemäß § 8 Abs 2 Z 1 MRG; im Gegensatz zu § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieh... mehr lesen...
Norm: MRG §3
Rechtssatz: Ernste Schäden des Hauses sind dann gegeben, wenn der Mietgegenstand angesichts seines Erhaltungszustands zum bedungenen Gebrauch nicht mehr verwendet werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 589/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 589/94 Veröff: SZ 67/210 1 Ob 2171/96p Entscheidungstext OGH 03.10.19... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §6
Rechtssatz: Das Antragsrecht eines Mieters auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten im Sinne des §§ 3 und 6 MRG bezieht sich auf alle auf einem Grundbuchskörper befindlichen, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Objekte. Dies folgt schon daraus, daß infolge der Verschränkung der Bestimmungen des § 6 MRG mit denjenigen des § 18 MRG die Mieter jedes der einzelnen Gebäude anteilig für die Instandhaltun... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §18b
Rechtssatz: Einem Mieter kann im Zuge der Sanierung des Hauses nicht die Umgestaltung eines von ihm gemieteten Balkons (einer offenen Loggia) in eine geschlossene Veranda ohne weiteres aufgezwungen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 42/93 Entscheidungstext OGH 15.06.1993 5 Ob 42/93 European Case Law Identifier ... mehr lesen...