RS OGH 1991/11/12 5Ob105/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1991
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Norm

MRG §3
MRG §23

Rechtssatz

Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069914

Dokumentnummer

JJR_19911112_OGH0002_0050OB00105_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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