Norm
MRG §3Rechtssatz
Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069914Dokumentnummer
JJR_19911112_OGH0002_0050OB00105_9100000_002