Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Aus der weiten Fassung des § 37 Abs 1 Z 2 MRG (im Gegensatz zu Z 3 und 4 leg cit, worin jeweils nur die Durchsetzung genannt ist) und dem Zitat der §§ 3 und 4 MRG ergibt sich, daß im Gegensatz zum MG nicht nur Verfahren zur Durchsetzung, sondern auch alle anderen im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten oder Verbesserungsarbeiten denkbaren Streitigkeiten (insbesondere auf Feststellung des Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin im Haus 1120 Wien, Grünbergstraße 31, dessen Eigentümer die Antragsgegner sind. Die Antragstellerin stellte nach vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien verschiedene Anträge im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz, darunter auch die unter den Punkten 2) c) mittlerer Satz; 2) e) aa) bis ff); 2) h) bb) und 2) h) ee) des erstgerichtlichen Sachbeschlusses abgewiesenen Anträge, welche die inha... mehr lesen...
Begründung: Im Haus Wolfsaugasse 20, 1200 Wien, der Vermieter waren zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietshauses Auslagen erforderlich, die durch Erhöhung der Hauptmietzinse nach § 7 Abs 1 MG gedeckt wurden. Die Gemeinde hatte am 8.September 1978 zu Schli 1/78 entschieden, daß in Ausführung der Entscheidungen Schli 3/69 vom 21.August 1969, Schli 4/69 vom 13.März 1970 des Magistratischen Bezirksamtes für den 20. Bezirk sowie 45 Msch 3/75 vom 23.Oktober 1975 des Bezirksgerichtes In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mieterin von vier im Erdgeschoß des den Beklagten gehörenden Hauses Mitterdorf Nr. 50 gelegenen Geschäftsräumlichkeiten. Im Jahre 1980 brachte die Klägerin ihr Unternehmen in die neu gegründete Firma P*** Handelsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: Fa. P***) deren Geschäftsführerin sie war, ein; die Firma P*** benützte die von der Klägerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten weiter. Ein Mietvertrag zwischen der Firma P*** und den Beklagten wurd... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §3 Z18MRG §37 Abs3 Z14 idF WohnAußStrBeglGWGG 1979 §22
Rechtssatz: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG gilt daher das Neuerungsverbot der ZPO und nicht § 10 AußStrG. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten, die Antragsgegner zur ungeteilten Hand zu verpflichten, das von den Antragstellern gemietete Geschäftslokal im Erdgeschoß des Hauses Ternitz, Stapfgasse 8, bestehend aus einem Verkaufsraum, binnen 14 Tagen wiederherzustellen. Sie brachten vor, daß sie Mieter dieses Geschäftsraumes seien und das Haus auf Grund einer vor dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung errichtet worden sei. Der Mietvertrag sei am 1. November 1981 auf unbestimmte Ze... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §3 Z18MRG §37 Abs3 Z14 idF WohnAußStrBeglGWGG 1979 §22
Rechtssatz: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG gilt daher das Neuerungsverbot der ZPO und nicht § 10 AußStrG. ... mehr lesen...
Norm: MRG §3
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung der Erhaltungsarbeiten ist zwingend. Übernimmt im Mietvertrag der Mieter diese Verpflichtung, so ist der Mietvertrag insoweit unwirksam. Entscheidungstexte 10 Ob 510/87 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 10 Ob 510/87 Veröff: JBl 1988,522 4 Ob 591/89 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. August 1957 Mieter der im zweiten Stock links vom Stiegenhaus gelegenen, aus Zimmer, Kabinett, Küche, Klosett und Speis bestehenden Wohnung im Haus des Antragsgegners in Linz, Scharitzerstraße 21. Am 28. Juni 1982 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Linz gemäß § 6 Abs 1 MRG die Erlassung des Auftrages zur Erneuerung der Fenster dieser Wohnung im Sinne des Anbotes der Firma P*** vom 18. Juni 1982 (Einbau von 5 Semperdur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2ABGB §1298MRG §3
Rechtssatz: Der Vermieter schuldet die Qualität der Bestandsache während der gesamten Vertragszeit. Fehlt sie, so liegt insoweit Nichterfüllung vor. Erleidet der Mieter dadurch einen Schaden, kann er nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes Ersatz verlangen. Hat der Mieter den Mangel und den dadurch verursachten Schaden nachgewiesen, obliegt es dem Vermieter, sich zu entlasten. Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Eigentümer des Hauses Wien 1., Singerstraße 12. Das Haus wird von der Gebäudeverwaltung Viktor K*** GesmbH verwaltet. Der am 22. Jänner 1984 verstorbene Karl D*** war Hauptmieter der unter dem Dach des Hauses gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top. Nr. 15 (Atelier), in denen er das Kleidermachergewerbe betrieb. Im Jahre 1976 veräußerte Karl D*** sein Unternehmen an die Klägerin, die seither die Bestandräume zum Betrieb ihres Maßateliers benüt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MRG §3
Rechtssatz: Der Mieter muß Maßnahmen und Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung dulden. Der Vermieter hat den Mieter von bevorstehenden Reparaturarbeiten zu verständigen, da mit dieser Vorsorge gegen eine Verschmutzung des Bestandobjektes treffen kann. Ist mit der mit der Durchführung der Reparaturarbeit verbundenen Staubentwicklung und Schmutzentwicklung aber auch die Gefahr eines Schadens für Sachen des Miete... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete mit Mietvertrag vom 11.9.1980 in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus, Salzburg, Linzer Straße 23, verschiedene Räumlichkeiten zum Betrieb eines Cabaretts. Zum Mietobjekt gehört die Heizanlage mit Entlüftung. Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Instandhaltung der Mieträumlichkeiten im Inneren durch die Mieterin auf ihre Kosten zu erfolgen habe, soweit es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Ernste Schäden des Hauses sind hing... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3MRG §4MRG §6MRG §9MRG §10
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1097 ABGB wurde durch das MRG nicht berührt. Entscheidungstexte 2 Ob 625/85 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 2 Ob 625/85 1 Ob 611/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 1 Ob 611/88 8 Ob 673/89 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2. MRG §20 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Die Interessen der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG können schon deshalb nicht bloß in wirtschaftlicher Hinsicht abstrakt unmittelbar berührt werden, weil der Vermieter gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG jene Beträge, die er zur ordnungsgemäßen Erhaltung oder nützlichen Verbesserung des Hauses aufgewendet hat, in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgabe... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine unmittelbare Interessenbeeinträchtigung der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 (§§ 3, 4 und 6) MRG besteht selbst dann, wenn deren Widerspruchsrecht im Sinne des § 6 Abs 4 MRG nach dem Antragsvorbringen nicht in Betracht käme, weil ihnen die Möglichkeit gegeben werden muß einzuwenden, daß es sich in Wahrheit nicht um vorweg aufzutragende Erhaltungsarbeiten handle. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MG §6 Abs1 Z1 B1MRG §3MRG §4
Rechtssatz: Die Erhaltung und Reparatur der Außenfenster eines Hauses ist Sache des Hauseigentümers (Rückkehr zur ständigen, nur von 3 Ob 138/57 hinsichtlich der Wetterläden teilweise durchbrochenen Judikatur). Entscheidungstexte 7 Ob 502/57 Entscheidungstext OGH 20.11.1957 7 Ob 502/57 Veröff: RZ 1958,47 = EvBl 1958/99 S 160 ... mehr lesen...