Norm
ABGB §1096 A2Rechtssatz
Der durch das MRG geschützte Mieter kann - anders als bei bloßer Anwendung des § 1096 ABGB, der an sich nachgiebiges Recht enthält - auf sein Recht, die Erhaltung des Mietgegenstandes durch den Vermieter zu verlangen, im Vorhinein nicht wirksam verzichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021223Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022