Norm
MRG §3Rechtssatz
Die Gefährdung der Bodenkonstruktion und Dachkonstruktion eines einzelnen Wohnungseigentumsobjekts ist - denkt man etwa an die Folgen eines Einsturzes - immer als ernster Schaden des Hauses anzusehen. Insbesondere (drohende) Durchnässungen des Mauerwerks sind daher auch dann von der im § 14 Abs 1 Z 1 WEG erhaltenen Verweisung auf § 3 MRG erfaßt, wenn sie nur in einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt auftreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069886Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022