Norm
MRG §3 Abs2 Z2Rechtssatz
Der die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft einfordernde Wohnungseigentümer kann im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG keinen Titel zum Ersatz fiktiver oder selbst aufgewendeter Mängelbehebungskosten erwirken (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs) (so schon 5 Ob 523/93); es besteht demnach kein Zweifel, daß die Antragstellerin von der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer (in deren Kompetenz die ordentliche Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft fällt) die Durchführung der begehrten Erhaltungsarbeiten verlangen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102396Dokumentnummer
JJR_19960612_OGH0002_0050OB02151_96A0000_003