RS OGH 1996/6/12 5Ob2151/96a

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Veröffentlicht am 12.06.1996
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Norm

MRG §3 Abs2 Z2
WEG 1975 §14 Abs1 Z1
WEG 1975 §26 Abs1 Z3

Rechtssatz

Der die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft einfordernde Wohnungseigentümer kann im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG keinen Titel zum Ersatz fiktiver oder selbst aufgewendeter Mängelbehebungskosten erwirken (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs) (so schon 5 Ob 523/93); es besteht demnach kein Zweifel, daß die Antragstellerin von der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer (in deren Kompetenz die ordentliche Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft fällt) die Durchführung der begehrten Erhaltungsarbeiten verlangen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102396

Dokumentnummer

JJR_19960612_OGH0002_0050OB02151_96A0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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